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Schwarzwald-Baar-Kreis - Villingen-Schwenningen

8. Dec 2016 - 17:20 Uhr

Polizei warnt vor Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen - Täter geben sich als Chef oder Geschäftsführer des Unternehmens auf und veranlassen Mitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrags ins Ausland

Die Polizei warnt vor einer
Betrugsmasche zum Nachteil von Unternehmen. Bei dieser Masche, die
"CEO-Fraud", "fake president" oder auch "Geschäftsführertrick"
genannt wird, geben sich die Täter als Chef oder Geschäftsführer
(CEO) des Unternehmens aus und veranlassen einen
Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins
Ausland.

Wie können die Täter sich als Chef oder Geschäftsführer ausgeben?

Die Täter sammeln im Vorfeld jede Menge Informationen über das
anzugreifende Unternehmen. Anschließend können sie sich mit Hilfe
hausinterner Telefondurchwahlen und persönlichen E-Mail-Adressen als
Geschäftsführer, Handelspartner oder hoher Angestellter ausgeben. Im
weiteren Verlauf gaukeln sie dem Mitarbeiter, der eine
Zahlungsberechtigung für das Unternehmen hat, einen Firmenkauf oder
eine angebliche Geschäftsübernahme vor, sodass diese zu einem
(dringenden) Geldtransfer bewegt werden. Die Gelder sollen meist nach
Asien oder Osteuropa überwiesen werden. Oft geschieht die Bitte, das
Geld zu überweisen, wenn der eigentliche Geschäftsführer außer Haus
ist.

Wie gelangen die Täter an die Informationen über die Unternehmen?

Diese erhalten sie über Werbebroschüren, das Internet, das
Handelsregister, über Karriereportale oder auch über soziale
Netzwerke. So gelangen sie an wichtige Informationen, die sie im
späteren Verlauf zur Manipulation der Opfer nutzen.

Sind Fälle beim Polizeipräsidium Tuttlingen bekannt?

Die beschriebene Betrugsmasche ist ein bundesweites Phänomen. Auch
beim Polizeipräsidium Tuttlingen sind in den vergangenen Tagen und
Wochen Fälle bekannt geworden, wonach versucht wurde, auf die
beschriebene Weise Geld ins Ausland zu locken. In den meisten Fällen
reagierten die Betroffenen richtig: sie erkannten den Schwindel und
verständigten die Polizei. Es sind jedoch auch wenige Fälle bekannt,
bei denen es zu Überweisungen kam. Hier ermittelt die
Kriminalpolizei.

Wie kann man sich vor dieser Masche schützen?

Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen
öffentlich sind, beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter
im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren.

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des
beschriebenen Betrugsphänomens und dahingehend, keine hausinternen
Telefondurchwahlen oder persönliche E-Mail-Adressen der
Geschäftsführung oder der Zahlungsberechtigten preiszugeben.

Führen sie bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen eine
Plausibilitätsprüfung durch, indem sie beispielsweise die
Zahlungsaufforderung über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim
Auftraggeber oder über eine Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung
oder dem Vorgesetzten verifizieren. Hierbei ist zu beachten, dass die
Täter häufig dann zuschlagen, wenn der eigentliche Vorgesetzte / Chef
nicht im Haus ist. Führen Sie deshalb klare Abwesenheitsregelungen
und interne Kontrollmechanismen ein.

Seriöse Anrufer können sich durch Angabe eines tatsächlich
existierenden Aktenzeichens oder einer Rechnungsnummer legitimieren.

Gehen Sie in sozialen Netzwerken und Karriereportalen restriktiv
mit persönlichen Daten um. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie
in leitender Funktion eines Unternehmens tätig sind oder über
Zahlungsberechtigungen verfügen.

Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die Polizei.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Landeskriminalamt
Baden-Württemberg und unter https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/L
KA/Seiten/Warnmeldungen.aspx.

(Presseinfo: Polizeipräsidium Tuttlingen, 08.12.2016)


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