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Gesamte Regio - Freiburg

20. Aug 2014 - 18:01 Uhr

Zu viel Promille? Achtung – Autozwangsversteigerung ++ ADAC Südbaden-Info: Besondere Verkehrsregeln in den Urlaubsländern

Die Regeln im Straßenverkehr unterscheiden sich im europäischen Ausland zum Teil gravierend von denen in Deutschland. Damit Urlauber wissen, auf was sie achten müssen, fasst der ADAC Südbaden die wichtigsten Informationen zusammen:

Italien: Clemens Bieniger warnt: „Wer in Italien mit über 1,5 Promille erwischt wird, muss neben einer hohen Geldbuße auch mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern er auch dessen Halter ist!“ Der Vorsitzende des ADAC Südbaden weist auch auf die „Gefahr der Innenstädte“ hin. „Hier dürfen aufgrund verkehrsbeschränkter Zonen (ZTL/Zona a Traffico Limitato) oft nur Anlieger fahren. Es drohen ebenfalls hohe Bußgelder.“ Außerdem haben Linienbusse im Straßenverkehr in Italien immer Vorfahrt. Und in den Sommermonaten darf nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten Wert entspricht.

Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Hier liegt die Grenze bei 2,0 Promille.

Frankreich: An den Ampeln in Frankreich zeigt ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs an, dass dieser rot hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt. Fußgänger haben jedoch Vorrang.

Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch untereinander hätten austauschen können, muss eine „Blaulichtsteuer“ (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.
Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere Tempolimitüberschreitungen, werden mit drastischen Strafen geahndet. Clemens Bieniger klärt auf: „Als „Raser“ gilt man in der Schweiz, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung in Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h, innerorts um mindestens 50 km/h, außerorts um mindestens 60 km/h und auf Autobahnen um mindestens 80 km/h überschreitet.“ Der Vorsitzende des ADAC Südbaden: „Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen droht mindestens ein Jahr Haft und/oder es kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden.“ Was jüngst immer mal wieder geschehen ist…

Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig in diesem Zusammenhang: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.

Kroatien: Unfälle immer der Polizei melden. Sichtbar beschädigte Fahrzeuge dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut (Elektronische Vignette) werden die Kfz-Kennzeichen registriert. Bei den Verkaufsstellen kommt es hierbei jedoch häufig zu Zahlendrehern. Clemens Bieniger: „Deshalb die Belege vor der Unterschrift genau kontrollieren!“ Nachträgliche Reklamationen sind teuer und bei falsch registrierten Kennzeichne drohen hohe Nachforderungen und Bußgelder.

(Presseinfo: ADAC Südbaden, 20.08.2014)


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