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Gesamte Regio - Nürnberg

11. Sep 2014 - 17:27 Uhr

Hartz IV: Jobcenter muss doppelte Miete zahlen - Richter: Wohnungsbeschaffungskosten waren unvermeidbar

(D-AH/mc) - Flüchtet eine Hartz-IV-Empfängerin ins Frauenhaus, so hat das Amt unter Umständen die doppelte Miete zu übernehmen. Diese seien aufgrund der Kündigungsfrist der alten Wohnung unvermeidbar gewesen. Davon ist das Sozialgericht Braunschweig überzeugt (Az. S 49 AS 1851/12).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, erwirkte eine Sozialleistungsempfängerin eine einstweilige Anordnung gegen ihren Lebensgefährten, da er sie tätlich angegriffen hatte. Ihm war es damit untersagt, sich ihr zu nähern. Da die Maßnahme aber wirkungslos blieb, musste sie wegen akuter Bedrohungen und Verletzungen ihre Wohnung in Braunschweig kündigen und floh mit ihren beiden Kindern in ein Frauenhaus im entfernten Rostock.

Aufgrund der Kündigungsfrist hatte die Frau doppelt Miete zu zahlen. Diese wollte sie beim Amt als Wohnungsbeschaffungskosten geltend machen. Das Jobcenter aber lehnte ihren Antrag ab mit dem Hinweis, dass "Unterkunftskosten nur für den tatsächlich genutzten Wohnraum übernommen werden könnten". Die Überschneidungskosten hätte sie vermeiden können, wenn sie sich um einen Nachmieter bemüht hätte.

Noch bevor die Mutter aber Klage gegen den Amtsbescheid erhob, sprach sie sich mit ihrem gewalttätigen Lebensgefährten aus, zog zu ihm und heiratete ihn auch.

Ungeachtet ihres aktuellen Familienstandes gab das Sozialgericht Braunschweig der Hartz-IV-Empfängerin Recht. "Zu den Wohnungsbeschaffungskosten können auch doppelte Mietaufwendungen gehören, sofern sie unvermeidbar sind", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Rechtslage.

Und das war nach Ansicht der Richter hier der Fall: Die Klägerin hatte die Kündigungsfrist der Wohnung einzuhalten. Zudem befand sie sich in einer Notsituation und musste unverzüglich umziehen. Auch war es nicht zumutbar, sich um einen Nachmieter zu bemühen, um so die doppelte Miete zu vermeiden. Das zuständige Jobcenter hat daher alle angefallenen Mietkosten zu übernehmen.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg, 11.09.2014)


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