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1. Oct 2014 - 17:09 Uhr

Servicethema Auto & Verkehr: Smartphone, Tablet & Co. am Steuer - Was ist erlaubt? - Wann wird es gefährlich? ++ Lesertelefon zu Risiken und Rechtslage Donnerstag, 2. Oktober 2014, 14 -19 Uhr - Kostenfreie Rufnummer: 0800/2811811 + Expertendurchwahl

Dr.-Ing. Lars Hannawald

Quelle: pr|nrw / privat
Dr.-Ing. Lars Hannawald

Quelle: pr|nrw / privat
Smartphone, Tablet-Computer und Notebooks halten Einzug in immer mehr Bereichen unseres Alltags. Längst sorgen die mobilen Alleskönner für ständige Erreichbarkeit, Orientierung, Unterhaltung und den Anschluss an soziale Netzwerke – an jedem Ort und zu jeder Zeit. Was zu Hause, im Café oder in der Freizeit das Leben bereichert, kann im Straßenverkehr jedoch Leben gefährden. Wer am Steuer während der Fahrt mailt, twittert, seinen Status in sozialen Netzwerk aktualisiert oder gar spielt oder Filme ansieht, kann dem Verkehrsgeschehen nicht mehr folgen. Doch wo genau liegen die Risiken? Wie lautet die gesetzliche Regelung? Wer kommt bei einem Unfall für den Schaden auf und wie lassen sich mobile Endgeräte sinnvoll im Auto nutzen? Antworten liefern die Experten am Lesertelefon.

Rollende Kinos, fahrende Büros

Die Phantasie, was sich mit einem mobilen Endgerät während der Fahrt anstellen lässt, kennt offenbar keine Grenzen: Während manche das Auto mit dem Tablet zum rollenden Kino machen, bearbeiten andere E-Mails auf dem Notebook, das auf dem Beifahrersitz liegt oder teilen ihren sozialen Netzwerken per Smartphone mit, wo sie gerade unterwegs sind. Weitaus häufiger noch werden SMS, Tweets und andere Nachrichten gelesen oder versendet. Der Verkehrspsychologe Prof. Mark Vollrath von der Technischen Universität Braunschweig kennt den Grund für solche gefährlichen Nebenbeschäftigungen: „Menschen vertragen Langeweile schlecht. Wenn man zwei, drei Stunden im Auto sitzt, fängt man an, nach Dingen zu suchen, die für Abwechslung sorgen.“ Doch Filme, Nachrichten, Spiele und andere Apps lenken den Blick vom Verkehrsgeschehen ab – und werden so zu einem gefährlichen Risikofaktor für Unfälle: Bei Tempo 100 legt ein Auto in jeder Sekunde 28 Meter zurück – das macht bei fünf Sekunden 140 Meter „Blindflug“.

Das Märchen vom Multitasking

Wer viel und regelmäßig Auto fährt, macht die Erfahrung, dass das Fahren scheinbar automatisch abläuft: Blinken, Schulterblick, Rückspiegel, bremsen, schalten – alles wird irgendwann zur Routine. Da liegt der Gedanke nahe, dass man nebenbei noch andere Dinge erledigen kann. Doch Forscher des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) fanden heraus, dass ein solches Multitasking zu nachlassenden Leistungen, erhöhter Anspannung und zu einem erhöhten Unfallrisiko führt. Was wir als Multitasking erleben, ist in Wirklichkeit ein dauernder, schneller Wechsel zwischen unterschiedlichen Aufgaben. Doch auf der Straße zählt die ständige, volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen, um jede Situation richtig erfassen und sicher bewältigen zu können.

Volles Risiko – volle Haftung?

Ganz gleich, ob man während der Fahrt eine Adresse ins Navigationsgerät eingibt, Mails checkt oder eine SMS tippt – das Unfallrisiko steigt erheblich. Ein ausdrückliches Verbot der Nutzung von Smartphones und Tablets existiert allerdings nicht. Der Gesetzgeber hat lediglich festgelegt, dass ein Mobiltelefon während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden darf – weder zum Telefonieren, noch zu anderen Zwecken. Steckt das Gerät in einer Halterung, darf es verwendet werden – theoretisch auch, um Funktionen auf dem Touchscreen zu bedienen. Doch wie sieht es mit der Haftung aus, wenn es rumst? Versicherungen beschäftigen sich intensiv mit dem Thema der mobilen Mediennutzung, denn die Zahl der Unfälle steigt, bei denen Fahrer durch Smartphone oder Tablet abgelenkt waren. Zumindest beim Kaskoschutz könnten die Versicherungen, je nach Vertrag, die Regulierung des Schadens aufgrund grober Fahrlässigkeit zumindest teilweise ablehnen.

Expertenrat – mit Sicherheit und zum Nulltarif

Darf ich eine Adresse auf dem Navigationsgerät während der Fahrt eingeben? Ist es erlaubt, einen Tablet-Computer als Navigationsgerät einzusetzen? Ist das Anschauen von Videos während der Fahrt nicht gesetzlich verboten? Wer haftet, wenn der Unfallgegner mein Auto beschädigt, weil er durch sein Smartphone abgelenkt war? Darf ein Beifahrer auf dem Tablet während der Fahrt einen Film ansehen, wenn das Gerät im Blickfeld des Fahrers ist?

Alle Fragen rund um die Nutzung von Smartphone, Tablet und Co. im Auto beantworten die Experten am Lesertelefon, die Sie unter den folgenden Rufnummern direkt erreichen können:

Rufnummer 0800 / 28 118 111:
Dr.-Ing. Lars Hannawald; Geschäftsführer der Verkehrsunfallforschung an der Technischen Universität Dresden GmbH
Rufnummer 0800 / 28 118 112:
Kay Schulte; Referatsleiter Junge Fahrer/Kraftfahrer, Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR), Bonn
Rufnummer 0800 / 28 118 113:
Thomas Jäckel; Kfz-Versicherungsexperte, AXA, Köln

Rufen Sie an! Am Donnerstag, den 2. Oktober zwischen 14 und 19 Uhr. Der Anruf ist gebührenfrei.


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