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Ortenaukreis - Oberkirch

14. Nov 2014 - 15:09 Uhr

Verbrennen von Reisig und anderen pflanzlichen Abfällen - Feuerwehrkommandant Florian Retsch informiert

Im Herbst beginnt wieder die Zeit, in der auf Feldern Reisig und andere pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Feuerwehrkommandant Florian Retsch informiert daher über die richtige Vorgehensweise, falls solche Abfälle verbrannt werden sollen. „Auf dem Gebiet der Stadt Oberkirch wurden alleine im Jahr 2013 327 Anträge zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle gestellt“, erklärt Retsch. „Diese wurden manchmal fälschlicherweise bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Offenburg beantragt, die Zuständigkeit liegt aber in Oberkirch beim Ordnungsamt.“

In der „Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ ist das richtige Verbrennen von pflanzlichen Abfällen beschrieben aber auch die Einschränkungen, die es in dem Zusammenhang gibt.

Was darf verbrannt werden?
Pflanzliche Abfälle, welche auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, soweit sie aus landbautechnischen Gründen nicht in den Boden eingearbeitet werden, können und wenn die Grundstücke im Außenbereich liegen. Pflanzliche Abfälle von Rebkulturen und Obstanlagen sowie pflanzliche Abfälle welche bei Maßnahmen der Landschaftspflege, Flurbereinigung oder Unterhalt von Verkehrswegen und Gewässern angefallen sind, dürfen auch außerhalb des Grundstückes auf dem sie anfallen, verbrannt werden.

Mindestabstände
200 m von Autobahnen
100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
50 m von Gebäuden und Baumbeständen
Aus Sicht der Feuerwehr sind Abstände von 100 m zu Wohngebieten angemessen, insbesondere bei großen Mengen pflanzlicher Abfälle.

Was muss beachtet werden?
- Kein Verbrennen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang
- Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten und beaufsichtigt werden
- Es darf keine Gefährdung oder Belästigung durch Rauch entstehen
- Die pflanzlichen Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst wenig Rauchbildung verbrennen.
- Es darf kein gefahrbringender Funkenflug entstehen
- Es darf kein starker Wind herrschen
- Kein Verbrennen von Möbeln, Verpackungsmaterial, behandelten Hölzern et cetera
- Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein
- Verbrennungsrückstände sind in den Boden einzuarbeiten

Wo muss angemeldet werden?
Das Verbrennen größerer Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde rechtzeitig telefonisch anzuzeigen. Diese kann auch besondere Anordnungen zur Wahrung der Sicherheit treffen. Für die Große Kreisstadt Oberkirch ist dies das kommunale Ordnungsamt: Stadt Oberkirch, Ordnungsamt, Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch, Telefon: 07802 82-154 oder 158, Fax: 07802 82-409

Was muss gemeldet werden?
- Verantwortlicher
- Telefonnummer
- Datum des gemeldeten Feuers
- Uhrzeit
- Örtlichkeit, eventuell Gewann und ähnliches
- Was wird verbrannt

(Presseinfo: STADT OBERKIRCH vom 14.11.14)


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