GRATIS! Internet-Tageszeitung für alle, die in der Regio „etwas zu sagen haben“! Einfach „Hier schreiben Sie!“ benutzen! Mehr…

RegioTrends

Titelseite » Gut zu wissen! » Textmeldung

Gesamte Regio - Gesamte Regio

19. Dec 2014 - 17:52 Uhr

Licht an für den Weihnachtsmann - Blitzende und blinkende Weihnachtsdekoration

(D-AH) - Welch ein festlicher Lichterglanz aller Orten, ob auf den zentralen Einkaufsmeilen oder in den Vorgärten der Siedlungshäuser weiter draußen. "So mancher Anwohner und Nachbar wird mit all dieser Glitzerpracht in vorweihnachtlicher Nacht aber zunehmend um seinen Schlaf gebracht", betont Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline. Wer sich davon mehr belästigt denn belustigt fühlt, könne gegen all die Leuchtketten und -schläuche, funkelnden Weihnachts- und Schneemänner in der Regel juristisch jedoch nur selten vorgehen.

Der Rat der Anwältin: Zunächst mit den Verursachern des nervenden "Lichtsmogs" freundlich sprechen. Die überall verkündete Nächstenliebe könne ja nicht am Grenzzaun des eigenen Grundstücks ins Straucheln geraten. Ein höfliches Protestschreiben an das Elbe-Einkaufszentrums in Hamburg habe beispielsweise in einem ähnlichen Fall dazu geführt, dass die Manager die Glaskuppel ihres imposanten Gebäudes nachts nicht mehr beleuchten ließen und die Bewohner gegenüber wieder im wahrsten Sinne des Wortes unbehelligt einschlafen konnten.

Eine arg blitzende und blinkende Weihnachtsdekoration muss nur dann sogleich wieder abgenommen werden, wenn die Sicherheit von Passanten gefährdet ist, weil eine Lichterkette nicht sturmsicher angebracht wurde, oder der Hausbesitzer klare Vorgaben für die Fassadengestaltung gemacht hat. "Ansonsten darf auch ein Mieter an den Fenstern seiner Wohnung oder auf dem Balkon tun und lassen was er will", erklärt Rechtsanwältin Wimmer.

Ein Haus- und Grundstücksbesitzer kann seiner Fantasie bei der Weihnachtsbeleuchtung faktisch freien Lauf lassen. Allerdings durfte ein Geschäftsmann in England, wo die rechtliche Situation ähnlich ist, die 16.000 Dollar teure Festbeleuchtung an seinem Privathaus laut Gerichtsbeschluss nur zwischen 17 und 21 Uhr einschalten. "Das Licht wurde von einem Computer nach dröhnender Musik gesteuert, und das war dem Richter dann doch nicht nur zu hell, sondern vor allem auch zu laut", sagt Wimmer. Weihnachten sei nun einmal ein Fest der Besinnlichkeit und inneren Einkehr. Und dafür bedarf es einer gewissen Ruhe.

Verstößt es aber nicht, wie kürzlich ein renommierter Rechtswissenschaftler zu bedenken gab, sogar gegen das Grundgesetz, wenn eine Kommune eine Weihnachtsbeleuchtung anbringen und einen Weihnachtsbaum aufstellen läßt? "Eher nicht", sagt Rechtsanwältin Wimmer. Zwar ist es wegen der in der Verfassung verankerten Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses dem Staat und seinen Organen in der Tat verwehrt, sich einseitig christlich, islamisch oder in anderer religiöser Hinsicht darzustellen. "Doch das Weihnachtsfest, wie es hierzulande begangen wird, hat ja seinen Ursprung nicht allein in der christlichen Religion, sondern erklärt sich in vielem aus traditionellem Brauchtum", betont Wimmer. Im Übrigen würden Baum und Beleuchtung meistens sowieso nicht aus der klammen Kasse der Kommune bezahlt, sondern von den Händlern vor Ort gesponsert - und die sind laut Grundgesetz in ihren Glaubenshandlungen frei.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline AG Nürnberg, vom 19.12.14)


Weitere Beiträge von Medienmitteilung (03)
Jeder Verfasser einer Meldung (Firma, Verein, Person...) hat zusätzlich noch SEINE eigene "Extrazeitung" bei REGIOTRENDS! Oben auf den roten Namen hinter „Weitere Beiträge von“ klicken. Schon sehen Sie ALLE seine abrufbaren Meldungen in unserer brandaktuellen Internet-Zeitung.


QR-Code
> Weitere Meldungen aus Gesamte Regio.
> Weitere Meldungen aus der Rubrik "Gut zu wissen!".
> Suche
> Meldung schreiben



P.S.: NEU! Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von RegioTrends!

Twitter Facebook studiVZ MySpace Google Bookmarks Linkarena deli.cio.us Digg Folkd Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yahoo Yigg




















Schwarzwald, Lokalzeitung, Wochenzeitung EMMENDINGER TOR, WZO, Wochenzeitungen am Oberrhein, Der Sonntag, Markgräfler Bürgerblatt, Primo Verlag, Freiburger Wochenbericht, Kurier, Freiburger Stadtkurier, Zeitung am Samstag, Zypresse, Kaiserstuhl, Breisgau,RegioTrends, RegioZeitung, Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Endingen, Kenzingen, Herbolzheim, Breisach, Lahr, Offenburg, Müllheim, Bad Krozingen, Staufen, Weil, Lörrach, Denzlingen, Feldberg, Kaiserstuhl, Breisgau, Ortenau, Markgraeflerland, Schwarzwald