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17. Feb 2015 - 18:21 Uhr

Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten

Nur noch bis Ende Februar dürfen Hecken und Gebüsche gerodet und
geschnitten werden. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten jedoch gut aufpassen, da
der Baumschnitt immer hohe Unfallgefahren bergen, warnt die Verbraucherorganisation
Geld und Verbraucher e.V. (GVI) und empfiehlt den Versicherungsschutz zu überprüfen.

Zwischen dem 1. März und 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz den
Baumschnitt zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum. „Gerade beim Baumschnitt
ist die Unfallgefahr sehr hoch und es kommt immer wieder durch Stürze zu schwerwiegenden
Unfällen bis hin zu Querschnittslähmung oder Tod. Aber auch beim einfachen Rasen mähen
passieren schwere Unfälle, die zu einer Invalidität führen können. Daher sollten betroffene
Personen ihren Versicherungsschutz entsprechend prüfen“, weist GVI-Präsident Siegfried Karle hin.

Doch welche Versicherungen kommen für eventuelle Unfallschäden beim Baumschnitt auf?
„Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier entweder überhaupt nicht oder nur unzureichend“,
warnt Siegfried Karle. Wichtig ist hier eine private Absicherung über eine private Unfall-
versicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Sie greift bei Unfällen in der Freizeit und
im Beruf. Für eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall ist eine Risikolebensversicherung und
für die Absicherung der Arbeitskraft ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig.
Auch hier ist die gesetzliche Absicherung unzureichend, führt Karle weiter aus.

Aber nicht nur sich selbst, sondern auch für Dritte besteht eine Unfallgefahr. Ein Beispiel: Beim
Baumschnitt werden große Äste abgesägt. Unter dem Baum befindet sich eine Person, die
von einem herabfallenden Ast schwer verletzt wird. Die Schuld liegt dann bei demjenigen, der
den Ast abgesägt hat. Hier greift zum Beispiel eine Private Haftpflichtversicherung oder eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. „Die Private Haftpflichtversicherung gehört zu
den wichtigsten Versicherungen überhaupt“, so Karle weiter.

Mehr Informationen zum Thema Unfallgefahr Baumschnitt (z.B. „Sicherheitstipps zu Unfälle mit
Leitern“, „Die 7 wichtigsten Versicherungstipps für Verbraucher“) stellt die Verbraucherorganisation
Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

Über uns:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

(Presseinfo: Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI), 17.2.2015)


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