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24. Feb 2015 - 19:08 Uhr

Haftpflichtversicherung für Mofas und Mopeds - Neue Kennzeichen ab 1. März

Wer ab dem 1. März 2015 mit seinem Mofa oder Moped noch mit einem
schwarzen Kennzeichen unterwegs ist, besitzt keine Haftpflichtversicherung mehr und
macht sich zudem strafbar. „Die für 2015 gültigen Kennzeichen sind blau und bei den
Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorgani-
sation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Die blauen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Mopeds und Mofas Pflicht. Unter
bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindig-
keit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder, motorisierte Kranken-
fahrstühle oder Roller das „kleine“ blaue Kennzeichen. Die Unterschiede in den Beiträgen
der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden, daher lohnt
sich ein Tarifvergleich.

Bei der Vergabe der Kennzeichen für Mofas und Mopeds werden die technischen Details
nicht überprüft. Daher warnt Jürgen Buck vor den Konsequenzen bei Unfällen mit „frisierten“
Fahrzeugen. Das ist nicht nur illegal, sondern häufig zahlt die Haftpflichtversicherung zwar
den Schaden des Unfallgegners, jedoch bittet sie den Versicherten danach zur Kasse.
Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgepeppten Mofa oder
Moped können drastisch sein.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds“
inkl. Crashtest stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos
zur Verfügung.

Über uns:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.

(Presseinfo: GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI), 24.02.2015)


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