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17. Mar 2015 - 18:56 Uhr

Semesterstart FH: Studenten sollten Versicherungen checken

Für viele Studenten hat an den Fachhochschulen der Ernst des Lebens
begonnen. Neben der Organisation des Studiums sollten die Studenten zum
Semesterstart sich auch um die eigenen Versicherungen kümmern. Unter Umständen
erlischt auch eine Mitversicherung über die Eltern. Die Verbraucherorganisation
Geld und Verbraucher e.V. (GVI) bietet kostenlose Informationen an.

„Die Studenten stehen schnell vor ungewohnten Problemen, die früher von den Eltern
geklärt wurden. Neben der Organisation des studentischen Alltages tauchen zum
Semesterstart nun auch Fragen zur Notwendigkeit von Versicherungen auf“, weist
Siegfried Karle, Präsident der GVI hin.

Jeder haftet für Schäden, die er anderen zufügt. Im schlimmsten Fall mit seinem
gesamten Vermögen. Das kann leicht den finanziellen Ruin bedeuten. Eine private
Haftpflichtversicherung ist somit auch für Studenten unerlässlich. „Studenten sind
oft während ihrer ersten Ausbildung über die Eltern versichert. Voraussetzung für
Mitversicherung ist, dass sie nicht verheiratet sind und die Eltern eine private
Haftpflichtversicherung haben“, führt Siegfried Karle fort. Darüber hinaus benötigen
Studenten auch schon eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was es alles bei Versicherungen für Studenten zum Semesterstart zu beachten gilt,
hat die GVI in einem Infoblatt zusammengestellt. Dieses und andere Tipps zum
Semesterstart mit Videos sind unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“
kostenlos abrufbar.

Über uns:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

(Presseinfo:GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V., 17.03.2015)


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