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Gesamte Regio - Nürnberg

31. Mar 2015 - 17:26 Uhr

Wegen Intrige Sorgerecht verloren - Richter: Konflikt der Eltern belastet das Kind

Eine Mutter riskiert ihr Sorgerecht, wenn sie versucht, das Kind gegen den Vater aufzubringen. Denn dies schade nur dem Kind, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 6 UF 70/14).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, bekam ein Vater Probleme, seine Tochter nach der Trennung von der Mutter wie vereinbart, regelmäßig zu sehen. In mehreren gerichtlichen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren verschlechterte sich das ohnehin belastete Verhältnis der Eltern zunehmend. Auch abseits der Gerichte waren keine Gespräche möglich. Während sich die Tochter beim Vater aufhielt, schrieb die Mutter ihrer Tochter öfter heimlich SMS, in denen sie das Kind gegen den Vater aufbrachte. Beide Eltern beanspruchten schließlich das alleinige Sorgerecht für sich.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken sprach dem Vater das Sorgerecht des Mädchen zu. Wenn Eltern derart zerstritten sind, dass sie nicht mehr miteinander reden können, sei dies für das Kindeswohl nicht förderlich. "Daher ist in einer solchen Situation das alleinige Sorgerecht eines Elternteils dem gemeinsamen vorzuziehen", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Die Mutter habe gegen den Vater intrigiert, als sie mit ihrer Tochter heimlich SMS-Nachrichten austauschte, während sich das Kind bei diesem aufhielt. Sie habe das Kind damit in einen Loyalitätskonflikt gezwungen und es negativ beeinflusst, so das Gericht. Dies spreche gegen einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Kind. Somit sei dem Vater das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg, 31.03.2015)


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