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30. Jun 2015 - 16:52 Uhr

Fahrerlaubnis verloren wegen verweigerter MPU - Gericht: Anordnung zur MPU rechtens

(D-AH/fk) - Wer die medizinisch-psychologische Untersuchung verweigert, nachdem derjenige nicht zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, dem darf die Fahrerlaubnis schließlich entzogen werden. Das beschloss das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße (Az. 1 L 442/15.NW).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatte ein Mann seine Fahrerlaubnis wegen eines Alkoholdelikts verloren. In der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) gab der er an, zukünftig nur noch kontrolliert und zu konkreten Anlässen zu trinken. Daraufhin bekam er die Führerschein auch wieder zurück. Drei Jahre später allerdings griff die Polizei den Mann betrunken auf, als er mit 1,79 Promille orientierungslos und schwankend auf einer Autobahn lief. Die zuständige Behörde schickte ihn daraufhin erneut zu einer MPU. Als der Mann sich weigerte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Das wollte er aber nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Denn sein Rausch sei durchaus kontrolliert und zu einem konkreten Anlass gewesen, wie in der damaligen MPU auch angegeben.

Doch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte seinen Antrag ab. Der Aufruf zur Untersuchung sei rechtmäßig erfolgt. "Die Behörde ordnet eine MPU dann an, wenn zu klären ist, ob ein Alkoholmissbrauch vorhanden ist", erklärt Rechtsanwalt Karl Heinz Lehmann die gesetzliche Regelung (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

In seiner damaligen MPU konnte der Mann glaubhaft vermitteln, nur noch anlassbezogen und kontrolliert trinken zu wollen. Durch seinen jüngeren Aussetzer seien aber erneut Zweifel an seiner Fahreignung entstanden. Auch wenn er aus einem konkreten Anlass heraus so betrunken gewesen sein sollte, spreche der Promillewert und die Situation auf der Autobahn gegen kontrollierten Alkoholgenuss. An der MPU kommt der Mann also nicht vorbei, wenn er seinen Führerschein retten will, so das Verwaltungsgericht.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg, 30.06.215)


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