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Gesamte Regio - Freiburg

16. Jul 2015 - 17:53 Uhr

Frankreich-Urlauber aufgepasst! - Der ADAC Südbaden informiert über Änderungen im Verkehrsrecht im Land des Eiffelturms

Anfang Juli war Stichtag! Seitdem sind in Frankreich einige Änderungen in der dortigen Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. „Ziel der Neuerungen sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Reduzierung der verhältnismäßig hohen Zahl an Verkehrsunfalltoten in Land des Eiffelturms“, berichtet Clemens Bieniger. Der Vorsitzende des ADAC Südbaden stellt die wichtigsten Änderungen, die natürlich auch für deutsche Verkehrsteilnehmer gelten, dar:

Promillegrenze für Fahranfänger: Die Promillegrenze für Fahranfänger (in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes) wurde von 0,5 Promille auf 0,2 Promille abgesenkt. Verstöße kosten bis zu 4.500 Euro. Außerdem erfolgt ein Abzug von sechs Punkten nach dem französischen Punktesystem, das jedoch nur für französische Führerscheininhaber gilt.
Telefonieren am Steuer: Das Telefonieren am Steuer ist nur noch mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren ist verboten. Eine Freisprecheinrichtung darf nur verwendet werden, wenn die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Zuwiderhandlungen werden als Verstöße der französischen Verstoßklasse 4 mit einer sogenannten Normalbuße von 135 Euro und drei Punkten (für französische Führerscheininhaber) geahndet.

Verwendung von Kopfhörern: Auch die sonstige Verwendung von Kopfhörern oder Ohrstöpseln, zum Beispiel zum Musik oder Radio hören, ist verboten. Hier drohen bei Zuwiderhandlung ebenfalls eine Normalbuße von 135 Euro und drei Punkte.

Ablenkende Verrichtungen am Steuer: Dem Fahrzeugführer sind jetzt auch ablenkende Verrichtungen am Steuer verboten, wenn der Fahrer dadurch nicht mehr zur vorschriftsmäßigen Bedienung des Fahrzeugs in der Lage ist. Hier wird der französischen Polizei ein weitgehender Ermessensspielraum eingeräumt. Ein Bußgeld von 75 Euro kann beispielsweise für das Essen oder das Schminken am Steuer, aber auch das Herumkramen im Handschuhfach anfallen.

Das Betrachten eines Bildschirms, etwa eines DVD-Spielers, kostet bis zu 1.500 Euro und drei Punkte. Der Blick auf den Bildschirm des Navigationssystems bleibt aber erlaubt. Außerdem wird zu laute Musik im Fahrzeug mit 75 Euro bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräusche im Verkehr nicht mehr hinreichend wahrgenommen werden können.
Aus Sicherheitsgründen kann nun auch das Fahren mit Flip-Flops oder ähnlichem losen Schuhwerk mit einem Bußgeld von 75 Euro geahndet werden.

Rauchen im Auto: Zusätzlich wird derzeit in Frankreich im Gesetzgebungsverfahren über ein Rauchverbot in Kraftfahrzeugen beraten, das für den Fall gelten soll, dass sich Kinder, also Minderjährige unter 18 Jahren, im Fahrzeug befinden. Hier sollen Zuwiderhandlungen künftig als Verstoß der Klasse 3 mit einer Normalbuße von 68 Euro verfolgt werden. Bislang ist aber ein solches Verbot noch nicht in Kraft…

(Presseinfo: ADAC Südbaden, 16.07.2015)


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