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26. Aug 2015 - 16:52 Uhr

Laktosefreie Ernährung rechtfertigt keinen Mehrbedarf - Gericht: Zusätzliche Kosten sind zu gering

(D-AH/js) - Ist ein Kind laktoseintolerant, so kann die Mutter keine Ansprüche wegen Mehraufwand gegen den Sozialträger geltend machen. So entschied das Sozialgericht Freiburg und wies die Klage einer Alleinerziehenden zurück (Az. S 15 AS 3600/13 ZVW).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, lebt eine Mutter mit ihrer Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommt Arbeitslosengeld. Die Tochter entwickelte eine Laktoseintoleranz und muss auf Milchprodukte verzichten. Die Mutter forderte daraufhin zusätzliche Unterstützung, da laktosefreie Nahrung teurer sei als normale Milchprodukte. Es seien pro Monat etwa 30 Euro mehr nötig, wenn man die Essgewohnheiten der 17-Jährigen zugrunde lege. Der Sozialträger weigerte sich jedoch. Die Tochter müsse nicht zwangsläufig andere Nahrungsmittel essen, sie müsse lediglich auf solche mit Milcheiweiß verzichten. Daraus könne kein Mehraufwand entstehen. Die Mutter sah das allerdings anders und ging vor Gericht.

Das Sozialgericht Freiburg entschied aber, dass die Ansprüche der Mutter unbegründet seien. Ein Gutachter bestätigte, dass auf alle Milchprodukte außer Milch selbst verzichtet werden könne, ohne dass sich das negativ auf die Entwicklung eines Teenagers auswirke. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt sieben bis zehn Liter Milch in der Woche. Ersetze die Mutter diese nun durch laktosefreie Milch, die durchschnittlich 26 Cent mehr kostet, belaufen sich die zusätzlichen Ausgaben auf höchstens 2,60 Euro monatlich. "Eine so geringe Summe rechtfertigt keinen Mehraufwand, der durch zusätzliche Leistungen mitgetragen werden muss", erklärt Rechtsanwältin Vera Belsner (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die gesetzliche Grundlage. Der Mutter könne zugemutet werden, für diese Mehrkosten selbst aufzukommen.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg, 26.08.2015)


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