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27. Aug 2015 - 16:48 Uhr

Drogensüchtige Mutter muss Sorgerecht abgeben - Gericht: Gesundheit der Kinder mehrfach gefährdet

(D-AH/js) - Gefährdet eine Mutter durch ihr Verhalten und mit Drogenkonsum das Wohl ihrer Kinder, so kann ihr das Sorgerecht entzogen werden. Das bestätigte das Oberlandesgericht Brandenburg und wies die Beschwerde einer mehrfachen Mutter zurück (Az. 9 UF 3/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, war eine Mutter nach einem Wasserschaden in der Wohnung zu einem Bekannten gezogen. Drei ihrer vier Kinder brachte sie dabei in Wohngruppen und Pflegefamilien unter. Später zog die Mutter dann in eine größere Wohnung, um ihre Kinder wieder zu sich zu holen. Dabei mussten ihr Familienhelfer unter die Arme greifen, denn zwischenzeitlich hatte sie noch zwei weitere Kinder bekommen.

Die Frau wurde dann bei einer Verkehrskontrolle auch noch ohne Führerschein erwischt, denn den hatte sie zuvor wegen Alkohol am Steuer verloren. Zudem lieferte ein Drogentest positive Ergebnisse, sodass das Amtsgericht schließlich ein Verfahren gegen die Mutter einleitete. Die wollte jedoch weiterhin das Sorgerecht für all ihre Kinder zurück.

Laut dem Oberlandesgericht Brandenburg war das für die Kinder aber unzumutbar. Die Familienhelfer vertraten bereits nach kurzer Zeit im Haushalt der Mutter die Meinung, dass sie nicht selbstständig für ihre Kinder sorgen könne. Beispielsweise nehme sie Termine nicht wahr, melde die Kinder nicht zur Schule an und ihre beiden Jüngsten habe sie weder ärztlich untersuchen noch impfen lassen. Während der letzten zwei Schwangerschaften habe sie außerdem Alkohol und Drogen konsumiert.

"Mit diesem Verhalten hat die Mutter das Wohl und die Gesundheit ihrer Kinder mehrfach nachhaltig gefährdet", erklärt Rechtsanwalt Michael Galow (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die eindeutige Entscheidung des Gerichtes. Deshalb sei es nicht vertretbar, dass diese weiterhin bei der Mutter bleiben.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg, 27.08.2015)


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