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12. Nov 2015 - 17:27 Uhr

Kfz-Versicherung auf dem Prüfstand: Schutzbrief kann bei Versicherungswechsel wegfallen ++ Nachbericht zum Lesertelefon (Q&A) vom 12.11.2015

Norbert Roemers

Quelle: pr|nrw
Norbert Roemers

Quelle: pr|nrw
Schnelle Hilfe, wenn das Auto mit einer Panne liegen bleibt – dafür sorgen in Deutschland sowohl die Automobilclubs als auch die Kfz-Versicherer. Dass Schutzbrief-Leistungen bei den Autoversicherern günstiger zu haben sind, wie Finanztest jetzt in einem Vergleich ermittelte, wissen nicht alle Autofahrer. Doch worin unterscheiden sich die Angebote und Leistungen genau? Gibt es auch Unterschiede zwischen den Kfz-Versicherern? Und welche Rolle spielen der Schutzbrief und andere Leistungen bei einem Versicherungswechsel? Antworten rund ums Thema gab es bei den Experten am Lesertelefon:

Die Preisunterschiede zwischen Schutzbriefen von Automobilclubs und Autoversicherern sind groß. Warum?
Norbert Roemers, Versicherungsberater bei der Verbraucherzentrale NRW: Der Schutzbrief des Autoversicherers bezieht sich ausschließlich auf das versicherte Fahrzeug, während der des Automobilclubs sich auf die versicherte Person bezieht – unabhängig davon, mit welchem Auto sie unterwegs ist. Die Automobilclubs bieten zudem unterschiedliche Dienstleistungen an, zum Beispiel eine Tourenplanung oder die Möglichkeit, sein Fahrzeug vor dem Verkauf schätzen zu lassen. Ob man solche Leistungen als Autofahrer wirklich benötigt, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Welche Leistungen umfasst ein Schutzbrief überhaupt?
Thomas Jäckel, AXA Versicherung: Die Leistungen des Schutzbriefs kann man in verschiedene Gruppen aufteilen. Besonders wichtig ist die Hilfe bei einem Ausfall des Fahrzeugs, also die Pannenhilfe und das Abschleppen. Außerdem gehören die Übernahme von Mietwagenkosten und Übernachtungskosten dazu. Darüber hinaus gibt es Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise. Hierzu zählen beispielsweise ein Krankenrücktransport, die Kosten für Krankenbesuche oder die Rückholung von Kindern. Die letzte Gruppe bilden zusätzliche Leistungen auf einer Auslandsreise. Diese reichen vom Ersatzteil- oder Arzneimittelversand bis zur Überführung im Todesfall.

Was sind wichtige Unterschiede bei den Schutzbriefleistungen der verschiedenen Anbieter?
Thomas Jäckel: Die meisten Schutzbriefschäden fallen in den Bereich Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Abschleppen. Daher sind diese Leistungen besonders wichtig. Prüfen Sie, in welchem Rahmen diese Leistungen übernommen werden und ob es einen Höchstbetrag gibt. Auch bei Bereitstellung eines Ersatzwagens oder der Übernahme von Mietwagenkosten gibt es ganz unterschiedliche Regelungen. So erhält man bei Pannen innerhalb von 50 Kilometer Umkreis vom Wohnort häufig keinen Mietwagen. Außerdem übernehmen nicht alle Versicherer zusätzliche Leistungen, wie die Weiter- oder Rückreise mit dem Flugzeug oder Kosten für einen Krankenbesuch durch Angehörige nach einer Erkrankung.

Was muss ich genau tun, wenn ich mit einer Panne liegen bleibe und den Schutzbrief nutzen will?
Benjamin Baur, Roland Assistance: Auf keinen Fall sollten Sie Pannenhilfe oder Abschleppdienst selbst organisieren, da dadurch höhere Kosten anfallen können. Auf der Differenz bleiben Sie dann unter Umständen sitzen. Rufen Sie also unbedingt die Hotline des Anbieters an – die Rufnummer finden Sie in den Versicherungsunterlagen.

Muss ich bei einer Panne den Kfz-Versicherer direkt anrufen oder kann ich auch eine Notrufsäule nutzen?
Benjamin Baur: Sie können grundsätzlich beides nutzen. Die Notrufsäulen in Deutschland werden von den Autoversicherern betrieben. Somit machen Sie alles richtig, wenn Sie eine Notrufsäule benutzen.

Muss ich für einen Schutzbrief eine Kaskoversicherung abschließen oder reicht die Haftpflichtversicherung?
Thomas Jäckel: Normalerweise müssen Sie für einen Schutzbrief keine Kaskoversicherung abschließen – die Haftpflicht genügt. Bei AXA gibt es eine Besonderheit: Hat man eine Teilkasko vereinbart, bekommt man den Schutzbrief günstiger als zur Haftpflichtversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie der Reparatur von Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt von AXA zustimmen.

Ich bin Mitglied in einem Automobilclub, habe aber auch einen Schutzbrief meiner Autoversicherung. Ist das überhaupt sinnvoll?
Benjamin Baur: Grundsätzlich sind die Leistungen des Schutzbriefs der Kfz-Versicherung ausreichend – das bestätigt auch Finanztest in der aktuellen Sonderausgabe „Auto versichern“. Die Unterschiede liegen in den zusätzlichen Leistungen des Automobilclubs wie Tourenplanung und Beratung beim Neuwagenkauf.

Wie sieht es mit den Schutzbriefleistungen im Ausland aus?
Benjamin Baur: In der Regel gelten die Schutzbriefleistungen der Kfz-Versicherer europaweit und das reicht in den meisten Fällen auch aus. Wichtig: Wenn Sie im Ausland Hilfe brauchen, sollten Sie die Rufnummer des Schutzbriefanbieters wählen. Gerade im Ausland sind neben der Pannenhilfe und dem Abschleppen Leistungen wie beispielsweise Hotelübernachtung, Mietwagen, Weiter- und Rückreise mit Bahn oder Flugzeug, der Fahrzeugrücktransport oder die Rückholung von Kindern wichtig. Ob ein Schutzbrief deutschland-, europa- oder weltweit greift, sollten Sie deshalb vor Abschluss genau prüfen.

Hilft mir der Schutzbrief auch, wenn das Auto morgens erst gar nicht anspringt?
Benjamin Baur: Die Pannenhilfe können Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Kann der Pannendienst das Auto nicht wieder flott machen und es muss in die Werkstatt, bekommen Sie nicht bei allen Anbietern ein Ersatzfahrzeug. Das steht Ihnen meistens erst zu, wenn sich die Panne mehr als 50 Kilometer von zu Hause ereignet. Auf diese Kilometergrenze verzichten laut Finanztest nur wenige Anbieter.

Worin besteht der Unterschied zwischen Schutzbrief und Mobilitätsgarantie?
Thomas Jäckel: Normalerweise versteht man unter einer Mobilitätsgarantie die Schutzbrief-Leistungen der Autohersteller oder -händler für ein Neufahrzeug. Im Versicherungsbereich sorgt AXA mit einer Mobilitätsgarantie dafür, dass der Autofahrer mobil bleibt, wenn das Fahrzeug wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses ausfällt. Das kann eine Panne oder ein Unfall sein, aber auch ein Teilkaskoschaden. Dauert die Reparatur absehbar länger als vier Stunden, stellt AXA sofort ein Ersatzfahrzeug. Für die Mobilitätsgarantie selbst fällt keine Gebühr an – es gibt sogar einen Nachlass auf die Kaskoversicherung. Möglich wird dies, weil die Reparatur von Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt durchgeführt wird.

Wie finde ich heraus, ob die Schutzbriefleistungen bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung erhalten bleiben?
Norbert Roemers: Es gibt hier zwei Varianten: Bei manchen Kfz-Versicherern ist der Schutzbrief nicht an die Kfz-Versicherung gebunden. Dann können Sie die Kfz-Versicherung wechseln, behalten den Schutzbrief aber beim alten Anbieter. In den meisten Fällen ist der Schutzbrief jedoch Vertragsbestandteil der Autoversicherung und erlischt bei Kündigung oder Wechsel. Dann ist zu prüfen, ob der neue Versicherer vergleichbare Schutzbriefleistungen anbietet und zu welchem Preis. Sonst lassen sich die Angebote nicht direkt vergleichen.

Kann ich einen Schutzbrief auch als Einzelvertrag bekommen?
Thomas Jäckel: Es gibt unter den Versicherern einige wenige Anbieter, bei denen Sie einen Schutzbrief als Einzelvertrag abschließen können. Das ist in der Regel teurer als bei einem Schutzbrief, der zusammen mit einer Kfz-Versicherung angeboten wird.

Sind „Gelbe Engel“ und „Silberne Flotte“ in der Qualität der Pannenhilfe vergleichbar?
Benjamin Baur: Die „Silberne Flotte“ der Assistance Partner erfüllt sämtliche staatlichen Auflagen, die für Pannenhilfe, Bergen und Abschleppen gelten. Zudem verfügen alle Partner über ein Diagnosegerät zum Auslesen des Fahrzeug-Fehlerspeichers. Bei 61 Prozent aller Pannen wird die Fahrbereitschaft direkt vor Ort oder innerhalb weniger Stunden wiederhergestellt. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, erledigt die Silberne Flotte dies in der Regel sofort – ohne dass ein zusätzliches Abschleppfahrzeug angefordert werden muss. Das spart im Pannenfall wertvolle Zeit.

Derzeit werben viele Kfz-Versicherer mit günstigen Tarifen. Worauf sollte ich bei einem Wechsel achten?
Norbert Roemers: In unserer Beratungspraxis häufen sich Fälle, in denen bei einem Wechsel plötzlich eine höhere Schadenfreiheits-Klasse auf der Rechnung des neuen Versicherers steht. Dabei handelt es sich nicht etwa um einen Irrtum. Vielmehr kann der bisherige SF-Rabatt eine Sondervereinbarung gewesen sein, die vom neuen Versicherer nicht übernommen wird. Sie sollten eine neue Kfz-Versicherung erst abschließen, wenn Sie von ihrem bisherigen Versicherer die SF-Klasse bestätigt bekommen, die bei einem Wechsel an den neuen Versicherer gemeldet wird. Solche Feinheiten fördert allerdings nur eine unabhängige Beratung zutage – in Vergleichsportalen wird darauf nicht hingewiesen.

Sind Vergleichsportale im Internet wirklich objektiv und unabhängig?
Norbert Roemers: Viele Verbraucher wissen nicht, dass Versicherer den Portalen eine Prämie zahlen, wenn ein Abschluss über diesen Weg zustande kommt, denn die Portale sind ihrem Impressum nach Versicherungsmakler. Von Unabhängigkeit kann da natürlich keine Rede sein. Dieses Prämiensystem führt auch dazu, dass sich einzelne Autoversicherer aus den Vergleichsportalen auslisten lassen. Der Grund: Zu zahlende Provisionen müssen in die Beiträge einkalkuliert werden – die Autoversicherung wird für den Kunden also teurer.


Die Experten am Lesertelefon waren:

Norbert Roemers; Behördlich zugelassener Versicherungsberater bei der Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Benjamin Baur; Business Development Manager, ROLAND Assistance, Köln
Thomas Jäckel; Experte für Kraftfahrtversicherungen, AXA Versicherung, Köln


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