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19. Nov 2015 - 18:25 Uhr

Verbeamtung darf zurückgenommen werden - Gericht: Polizist verschwieg Krankheit beim Amtsarzt

(D-AH/js) - Wenn ein Beamter beim Amtsarzt falsche Angaben zu seiner Gesundheit macht, kann ihm der Beamtenstatus im Nachhinein wieder aberkannt werden. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 1 L 657/15).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, musste ein Polizist wegen seiner Verbeamtung zum Amtsarzt. Er verschwieg dort allerdings, dass er bereits wegen psychischer Störungen in Behandlung gewesen war, obwohl er dazu ausdrücklich gefragt wurde.

Die zuständige Verwaltung erfuhr von seinen psychischen Problemen erst, nachdem der Polizist bereits auf Lebenszeit verbeamtet worden war. Wegen seiner falschen Angaben beim Arzt wurde ihm der Beamtenstatus aber wieder entzogen. Damit war der Polizist nicht einverstanden und er legte Widerspruch ein.

Aber ohne Erfolg, wie das Verwaltungsgericht Neustadt entschied. Nach aktueller Rechtsprechung kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit immer dann zurückgenommen werden, wenn sie zustande kam, indem jemand getäuscht wurde. Das sei hier zweifellos der Fall, so das Gericht "Mit den fehlenden Angaben zu seiner Gesundheit hat der Polizist versucht, die Bewertung des Arztes zu beeinflussen", erklärt Rechtsanwältin Silvana Grass (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die richterliche Entscheidung. Dadurch habe der Mann auch seinem Dienstherrn bewusst falsche Tatsachen geliefert und ihn getäuscht. Ihm kann deswegen die Verbeamtung auf Lebenszeit wieder aberkannt werden.

(Presseinfo: Deutsche Anwaltshotline Nürnberg, 19.11.2015)


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