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Gesamte Regio - Stuttgart

19. Aug 2016 - 17:56 Uhr

Ratgeber der Verbraucherzentrale: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung


Will eine Komapatientin, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingestellt werden? Will ein orientierungsloser tödlich Erkrankter über eine Magensonde ernährt werden? Ohne Patientenverfügungen können Ärzte und Angehörige über die Antworten auf diese entscheidenden Fragen nur mutmaßen.

Durch Unfall oder Krankheit kann jeder in eine Situation geraten, in der er den eigenen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät deshalb, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und die persönlichen Wünsche schriftlich festzuhalten – in medizinischer Hinsicht ebenso wie zu Rechts- und Finanzfragen. Erst vor wenigen Tagen hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgelegt, dass Patientenverfügungen so konkret wie möglich sein müssen. Worauf Verbraucher achten sollten, wenn sie planen, eine Patientenverfügung aufzusetzen, erläutert der neu aufgelegte Ratgeber "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung".

Das Buch informiert über die Möglichkeiten zur Vorsorge für den schweren Krankheitsfall oder die Pflegebedürftigkeit. Wichtig ist dabei nicht nur das "Was", sondern auch das "Wer": Wer soll im Zweifel entscheiden dürfen? Zugleich zeigt der Ratgeber auf, welche Regelungen greifen, wenn keine Vollmachten erteilt wurden, und wo dem Patientenwillen Grenzen gesetzt sind. Auch die neuen gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe sind ein Thema.

Bestellmöglichkeiten:

Der Ratgeber „Patientenverfügung“ kostet 9,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand wird er auch nach Hause geliefert. Als E-Book steht er für 7,99 Euro zum Download unter www.vz-bw.de/ratgeber bereit. Ergänzend zum Ratgeber gibt es dort für zwei Euro auch Formulare und Textbausteine mit rechtssicheren Formulierungen.

(Presseinfo: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 19.08.2016)


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