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Ortenaukreis - Lahr

23. Nov 2014 - 13:07 Uhr

Geisterfahrer verursacht im Nebel Unfall auf der A5 - Vier Personen mussten kurzzeitig im Krankenhaus behandelt werden

Dennoch hatten alle Beteiligten großes Glück, dass
dieser Unfall nicht in einer Katastrophe endete: Gegen 01:25 Uhr
meldeten am frühen Sonntagmorgen mehrere Autofahrer einen VW-Golf,
der in starken "Schlangenlinien" auf der A5 zwischen Lahr und
Offenburg unterwegs war. Unmittelbar danach gingen weitere Notrufe
bei der Polizei ein, in denen mitgeteilt wurde, dass der Golf-Fahrer
kurz vor Offenburg mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn gewendet hat
und nun in falscher Richtung in Richtung Süden fährt. Zahlreiche
Autofahrer konnten dem Geisterfahrer, der mittig zwischen den beiden
Fahrspuren fuhr, in dichtem Nebel gerade noch ausweichen. Die Fahrt
endete dann kurz nach der Anschlußstelle Lahr, als ein auf der
Überholspur entgegenkommender Ford Galaxy zwar ebenfalls noch
geistesgegenwärtig nach links in den Mittelstreifen auswich, der
Geisterfahrer seinerseits jedoch ebenfalls in diese Richtung zog. So
war eine Kollision der beiden Fahrzeuge unausweichlich, zum Glück
trafen sich die Pkw jedoch nicht vollständig frontal sondern seitlich
versetzt, so dass die Wucht des Aufpralles abgemildert wurde. Der
Galaxy schleuderte nach der seitlichen Kollision noch in die
Außenschutzplanken, der VW-Golf blieb quer auf dem Überholstreifen
liegen. Ein weiterer glücklicher Umstand, der Schlimmeres
verhinderte, war ein zufällig unmittelbar zur Unfallstelle
dazukommender Rettungswagen, der mit seinem Blaulicht die
Unfallstelle sofort absicherte, so dass kein anderes Fahrzeug im
dichten Nebel in das Wrack des Geisterfahrers hineinfahren konnte. Es
entstand ein Sachschaden von insgesamt etwa 30.000.- Euro, alle 4
Insassen des Ford Galaxy konnten nach ambulanter Behandlung das
Krankenhaus wieder verlassen. Beim 24jährigen Unfallverursacher
konnte deutliche Alkoholbeeinflussung festgestellt werden, das
Messgerät der Polizei zeigte einen Wert von über 1,8 Promille. Sein
Führerschein wurde an Ort und Stelle beschlagnahmt, eine Blutprobe
entnommen.

(Presseinfo: Polizeipräsidium Offenburg, 23.11.2014, 12.07 Uhr)


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