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Kreis Lörrach - Rheinfelden

24. Mai 2017 - 11:50 Uhr

Verbotene Fahrt mit Hoverboard - Polizei mahnt zur Vorsicht im Umgang mit dem Rollbrett

Einen Vorfall mit einem "Hoverboard" fahrenden Kind nimmt die Polizei zum Anlass, um auf die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit diesem Spiel- bzw. Sportgerät hinzuweisen. Eine Streife sichtete einen kleinen Jungen, der mit dem genannten Board im Bereich der Schildgasse auf Gehwegen und Straßen fuhr. Der Junge wurde daraufhin angehalten und kontrolliert. Der 9-Jährige gab an, das Hoverboard (elektrisch betriebenes, zweispuriges Rollbrett) von der Mutter geschenkt bekommen zu haben und es lediglich 6 km/h schnell fahren würde. Die weiteren Feststellungen ergaben, dass das "Hoverboard" in einem örtlichen Geschäft gekauft worden war. Das Board war mit zwei Motoren á 350 Watt ausgestattet, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit war mit 15 km/h angegeben. Somit handelte es nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften um ein Kraftfahrzeug, das nicht auf Gehwegen benutzt werden darf. Auch das Führen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht erlaubt. Des Weiteren bedarf es einer Versicherung und der Benutzer muss eine
Mofa-Prüfbescheinigung haben. Das "Hoverboard" wurde sichergestellt
und weitere Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei rät, sich vor dem Kauf bzw. vor der Benutzung von "Hoverboards" sich über die gesetzlichen Bestimmungen eingehend zu informieren.


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