Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird für die heimische Landwirtschaft erst zum 1. Januar 2017 und nicht schon zum 1. Januar 2015 gelten, teilt der Bundestagsabgeordnete Peter Weiß mit.
„Die vielen Befürchtungen aus der Landwirtschaft und der Winzerschaft haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen“, berichtet der Abgeordnete. So sei es gelungen, eine zweijährige Übergangsphase zu vereinbaren, in der für die Landwirtschaft deren eigener Tarifvertrag zur Anwendung komme und nicht der gesetzliche Mindestlohn. Der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband für Südbaden und die IG Bau haben in ihrem Tarifvertrag vereinbart, dass in der untersten Lohngruppe, die auch für ausländische Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer gilt, ab dem 1. Juli 2014 ein Bruttostundenlohn von 7,30 Euro gilt. Ab 1. Juli 2015 wird deren Stundenlohn dann auf 7,60 Euro erhöht. Wie Bundestagsabgeordneter Peter Weiß in einem Schreiben an die Vorsitzenden des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes und des Badischen Weinbauverbandes mitgeteilt hat, soll dieser Tarif jetzt durch eine bundesweite Vereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Fachgespräche, die dazu im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt worden seien, seien sehr positiv verlaufen. Peter Weiß ist daher überzeugt, dass schon in wenigen Monaten der eigene Tarifvertrag der Landwirtschaft in das sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden kann. Wie der Abgeordnete erläutert, werden damit im Zeitraum von 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2016 die Stundenlöhne aus den speziellen Tarifverträgen der Landwirtschaft gelten und nicht der gesetzliche Mindestlohn. „Aus vielen Gesprächen mit Landwirten und Winzern weiß ich, dass ein Überstülpen des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns die Wettbewerbsfähigkeit unserer kleinteiligen südbadischen Betriebe schwer beschädigen würde“, betont der Abgeordnete. „Deshalb war es mir persönlich wichtig, bei den Verhandlungen in der Koalition eine Lösung zu erreichen, die die Belange der heimischen Landwirtschaft berücksichtigt.“ Dabei gehe es vor allem auch um den Einsatz von Saisonarbeitskräften im Weinbau, bei der Spargel- oder Erdbeerernte. Mit der Allgemeinverbindlichkeit des von den langwirtschaftlichen Arbeitgebern mit der IG Bau ausgehandelten Tarifvertrags könne jetzt dieses Ziel erreicht werden.
(Presseinfo: Holger Nickel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Büro Peter Weiß MdB, Emmendingen, vom 23.4.14)
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23. Apr 2014 - 13:48 UhrBundestagsabgeordneter Peter Weiß: Zwei Jahre Ausnahme vom Mindestlohn für Landwirtschaft - Tarifvertrag gilt bis Ende 2016
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