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Kreis Emmendingen - Emmendingen

5. Sep 2014 - 11:15 Uhr

CDU-Bundestagsabgeordneter Peter Weiß: Höherer Mindestlohn stärkt die Qualität in der Pflege - Das Ergebnis der Pflege-Kommission in der Pflege ist ein positives Signal für die Beschäftigten

Die zweite Pflegekommission hat heute ihre Arbeit abgeschlossen und eine Anhebung des Mindestlohns in der Pflege beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
„Die vereinbarte Anhebung des Mindestlohns für Hilfskräfte in der Pflege ist ein positives Signal an alle Beschäftigten und stärkt langfristig die Qualität in der Pflege. Das Verhandlungsergebnis zeigt, dass sich der Mindestlohn in der Pflege und dessen Festlegung in einer aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch besetzten Kommission bewährt hat.
Neu ist, dass sich der Mindestlohn auf alle Tätigkeiten erstreckt, die überwiegend im Zusammenhang mit der Pflege stehen. Damit wird der Kreis der Personen, die vom Mindestlohn profitieren werden, deutlich erweitert.
Durch den Branchenmindestlohn wird so ein Lohnwettbewerb zu Lasten der Beschäftigten verhindert. Er steigert aber auch insgesamt die Attraktivität für diese Berufe. Wer eine für unsere Gesellschaft unverzichtbare Arbeit verrichtet, für den sollte auch ein fairer und gerechter Lohn selbstverständlich sein. Vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs in dieser Branche werden wir mit der Erhöhung des Pflege-Mindestlohns langfristig die Qualität in der Pflege sichern können.
Gemeinsam mit den Sozialpartner müssen wir aber auch jetzt dafür sorgen, die Rahmenbedingungen in den Pflegeberufen weiter zu verbessern. Die Frage der Vergütung spielt dabei sicherlich eine entscheidende Rolle. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Steigerung der Wertschätzung für diese Berufe in der Gesellschaft sind weitere Punkte.“

Hintergrund: Für das Jahr 2010 hatte eine Pflegekommission erstmals einen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte vereinbart. Die Pflegekommission besteht aus Vertretern der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber sowie Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte wird nach dem aktuellen Beschluss der Pflegekommission zum 01.01.2015 auf 9,40 Euro (West) bzw. 8,65 Euro ‚(Ost) angehoben. Bis zum Januar 2017 soll er auf 10,20 Euro (West) bzw. 9,50 (Ost) steigen.

(Presseinfo: Daniel Müller, Büro Peter Weiß MdB, Abgeordneter des Wahlkreises Emmendingen-Lahr vom 5.9.14)


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