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Kreis Emmendingen - Emmendingen

20. Nov 2014 - 14:01 Uhr

“Selbstbestimmtes Wohnen und Leben im Alter” - Motto einer Tour regionaler Landtags- und Bundestagsabgeordneter der Grünen in Südbaden

Von links: Silvia Herb, Alexander Schoch, Sandra Boser, Bernd Fritsch, Kerstin Andreae, Thomas Marwein, Gerlinde Westermeyer, Britta Schreiber, Bärbl Mielich, Horst Rausch
Von links: Silvia Herb, Alexander Schoch, Sandra Boser, Bernd Fritsch, Kerstin Andreae, Thomas Marwein, Gerlinde Westermeyer, Britta Schreiber, Bärbl Mielich, Horst Rausch

Alexander Schoch MdL: "Das neue WTPG hat die Rahmenbedingungen für kleinräumige, dezentrale Wohnformen geschaffen. Jetzt geht es an die Umsetzung und Gestaltung."

Im Rahmen der AG Südbaden besuchten die grünen Abgeordneten des Landtags Bärbl Mielich, Sandra Boser, Alexander Schoch, Thomas Marwein und Kerstin Andreae vom Bundestag am 19. November die WeGe e.V. in Emmendingen und trafen sich im Anschluss in Ballrechten-Dottingen, um vor Ort über die Umsetzung des neuen Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes mit PraktikerInnen von der Angehörigeninitiative Labyrinth e.V., Bürgermeistern und Interessierten BürgerInnen zu sprechen.

„Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause leben zu können, in den eigenen vier Wänden, in ihren vertrauten Sozialräumen, in ihren Dörfern auf dem Land oder in ihren Stadtteilen oder Quartieren, die sie kennen. Für Stadt und Land gilt, es braucht neue Antworten auf die Frage: wie wollen die Menschen im Alter leben”, so Alexander Schoch. “Mit dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), das seit Juni diesen Jahres in Kraft getreten ist und das alte Landesheimgesetz ablöst, wurden auf Landesebene die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen geschaffen, um diesem Wunsch nach kleinräumigen, dezentralen Wohnformen, ambulant betreut oder selbstorganisiert, Rechnung zu tragen“, erläuterte die Vorsitzende des Sozialausschusses des Baden-Württembergischen Landtages Bärbl Mielich.

Zentrales Ziel für die Erneuerung des Gesetzes war, dass mit dem neuen WTPG flexible Lösungen ermöglicht werden, sowohl für ältere Menschen als auch für Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz lasse dabei durchaus gewollt Gestaltungsspielräume, so Alexander Schoch.

Viele Gemeinden, Einrichtungen, Organisationen und Verbände stehen in den Startlöchern, warteten seit Monaten ungeduldig, dass die gesetzlichen Bedingungen klar sind. Jetzt gibt es diese und die Träger können loslegen. Mit dieser Informationstour wollten wir uns über den aktuellen Entwicklungsstand, den Schwierigkeiten und den Wünschen bei der Realisierung solcher Projekte vor Ort informieren“, so der Wahlkreisabgeordnete aus dem Landkreis Emmendingen.

Die WeGe e.V. in Emmendingen kann dabei beispielgebend sein, genauso wie die Angehörigeninitiative Labyrinth e.V., die in Freiburg und Kirchzarten selbstorganisierte Wohnprojekte für Menschen mit Demenz auf den Weg gebracht hat. Beide gehören dem Freiburger Modell an, einem Netzwerkverein, der sich für Wohngruppen von Menschen mit Demenz in kleinräumigen Einheiten einsetzt.

„Sowohl die WeGe e.V. als auch die beiden Wohnprojekte von Labyrinth e.V. sind Erfolgsmodelle, die Wartelisten entsprechend lang. Auch das Haus Schwobthaler in Endingen gehört hierzu. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Vereinen und Initiativen, wie z. B. auch WiWalDi in Waldkirch. Solche Modelle bieten wohnortnahe Strukturen und Dienste, das Zusammenwirken von professioneller Pflege und bürgerschaftlichem Engagement ermöglichen ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit auch für pflegebedürftige Menschen”, hob Alexander Schoch hervor.

Hintergrund:

Neue Gestaltungsspielräume: Vielfalt der Wohnformen für individuelle Bedürfnisse: Das neue Gesetz eröffnet Gestaltungsspielräume für die unterschiedlichsten konzeptionellen Angebote, hin zu wohnortnahen gemeinschaftlichen Wohnformen

Stärkung selbstverantworteter Wohngemeinschaften: Im Gesetz vorgesehen sind sowohl die vollständig selbstverwalteten und damit trägerunabhängigen Wohngruppen als auch die ambulant betreuten Wohngruppen. Die selbstorganisierten Wohngruppen fallen ordnungspolitisch nicht unter das WTPG, d.h. sie unterliegen keinen regelmäßigen Kontrollen durch die Heimaufsicht. Die Qualitätssicherung läuft über eine zwingende Vorlage des Konzepts zu Beginn bei der Heimaufsicht und über das Beschwerderecht von BewohnerInnen und Angehörigen. Insgesamt kann eine selbstverantwortete Wohngemeinschaft max. bis zu 12 BewohnerInnen aufnehmen.

Erprobungsklausel: Das Gesetz sieht eine Erprobungsklausel vor. Das heißt, jede Einrichtung, deren Struktur nicht explizit im Gesetz benannt ist, kann einen Antrag auf Anerkennung bei der jeweiligen kommunalen Heimaufsicht stellen. Damit wird eine Vielfalt an Wohnformen über die genannten hinaus grundsätzlich gesichert.

Mehr Transparenz und Abbau von Bürokratie: Die Träger stationärer Einrichtungen und ambulant betreuter Wohngemeinschaften müssen ihre Leistungsangebote allen Interessierten zugänglich machen, Bewohnern auf Antrag Einsicht in die sie betreffenden Unterlagen gewähren und sie schriftlich auf Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie Beschwerdestellen hinweisen. Um zeitnah aufeinanderfolgende Prüfungen von MDK und Heimaufsicht zu vermeiden, wurde zudem die Verschiebung der Regelprüfung durch die Heimaufsicht um sechs Monate als generelle gesetzliche Möglichkeit im WTPG verankert.

Landesweite Koordinierungsstelle: es wird eine landesweite Koordinierungsstelle geben, die Initiativen und Organisationen beim Aufbau von neuen Wohnformen und -projekten beraten wird (auch was Finanzierungsmöglichkeiten anbelangt). Diese wird allerdings erst im Jahr 2015 eingerichtet werden. Ein Beirat, bestehend aus VertreterInnen bereits existierender Initaitiven und Organisationen, wird der Koodrinierungsstelle angehören.

(Presseinfo: Wahlkreisbüro Alexander Schoch MdL, Emmendingen, vom 20.11.14)


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