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Breisgau-Hochschwarzwald - Ebringen

25. Mar 2015 - 13:55 Uhr

Grün-rote Landesregierung bezuschusst den Umbau der Einmündung der L 125 / K 4953 bei Ebringen/Schallstadt-Wolfenweiler - 2015 schüttet das Land insgesamt 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau aus

Das Land unterstützt die Kommunen in diesem Jahr beim Ausbau der Straßeninfrastruktur mit über 66 Mio. Euro. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald profitiert u.a. von einem Zuschuss von 110.000 Euro für die bewilligte Maßnahme zur Beseitigung des Unfallschwerpunktes an der Einmündung der L 125/K 4953 bei Ebringen/Schallstadt-Wolfenweiler. „Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt und kraftvoll dort, wo diese Projekte anstehen, die sowohl Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohner erhöhen“, so der Abgeordneten Christoph Bayer.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. Bis zum Auslaufen des Programms 2019 stehen pro Jahr ca. 66 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung.
Umso erfreulicher sei, so die der Abgeordnete, dass ein Zuschuss für das Projekt Umbau der Einmündung bei Ebringen/Schallstadt-Wolfenweiler bewilligt werden kann

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Seit dem vergangenen Jahr können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden. Der Fördersatz liegt generell bei 50 %. Bei Beseitigungen von Bahnübergängen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss in Höhe von 75 % gewährt werden.
Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

(Presseinfo: Erika Jacobsen, Breisach, vom 25.3.15)


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