Antrag auf Behandlung in der nächsten Sitzung des AGZ
- Weiterentwicklung des Katastrophenschutzplans und Informationsvereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland.
- Informationsvereinbarung bei Zwischenfällen im AKW Fessenheim
Sehr geehrte Frau Störr-Ritter,
die Weiterentwicklung der Katastrophenschutzpläne und die Erweiterung der Evakuierungsradien für die Atomkraftwerke Fessenheim und Leibstadt sind nunmehr seit über drei Jahren in der Vorbereitung.
Wir bitten Sie, das Thema Katastrophenschutz und die Umsetzung der neuen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) in der nächsten Sitzung des AGZ auf die Tagesordnung zu setzen und dazu einen Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg einzuladen, um den Ausschuss in öffentlicher Sitzung über den Stand der Weiterentwicklung der Katastrophenschutzpläne zu informieren.
In diesem Zusammenhang sehen wir auch Informationsbedarf zur Handhabung der Informationsvereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland bei Zwischenfällen im AKW Fessenheim und zum Informationsweg auf deutscher Seite.
Die Sorge in der Bevölkerung über das mit vielen Sicherheitsdefiziten behaftete Atomkraftwerk Fessenheim ist groß und die Verunsicherung wächst. Störfälle und Pannen häufen sich und zeigen, in welch schlechtem Zustand die Anlage ist. Hinzu kommen Schlampereien und Unzuverlässigkeit beim Betriebsmanagement. Dies ist bei den Störfällen im April letzten Jahres und am 28. Februar und 5. März dieses Jahres besonders deutlich geworden.
In beiden Fällen war es zu internen Überschwemmungen gekommen und elektrische Schaltstationen in Mitleidenschaft gezogen worden. Im April letzten Jahres wurde nicht bemerkt, dass ein Wassertank übergelaufen ist und im Februar dieses Jahres konnte nach einem Rohrbruch und einer Alarmmeldung in einer elektrischen Anlage diese nicht gefunden werden. Zudem hatte am 5. März offenbar niemand von der Belegschaft auf einen internen Evakuierungsalarm für einen Maschinenraum reagiert. Die Zustände im AKW Fessenheim sind in höchstem Maße besorgniserregend.
Von der EDF werden vereinbarungsgemäß bei Zwischenfällen Meldungen an die Polizeidirektion Freiburg übermittelt. Bei den Zwischenfällen am 9. April 2014 sowie am 28. Februar und 5. März 2015 war der Inhalt der Meldungen jedoch so verharmlosend und lapidar, dass die Brisanz der Zwischenfälle nicht erkannt werden konnte. Hier stellt sich die Frage, ob die Meldungen ausführlich genug sind, so dass ein harmloser Zwischenfall von einem problematischen oder sehr gefährlichen Zwischenfall unterschieden werden kann. In der Bevölkerung besteht die Sorge, dass die Alarmierung im Katastrophenfall viel zu spät erfolgen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Richter Dora Pfeifer-Suger Silke Eisfeld Leopold Winterhalder
(Presseinfo: Dora Pfeifer-Suger, 24.04.2015)
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Breisgau-Hochschwarzwald - Müllheim
24. Apr 2015 - 19:04 UhrDas Thema Katastrophenschutz soll auf die Tagesordnung des AGZ - Antrag der Grünen im Kreistag Breisgau-Hochschwarzwald an die Landrätin Störr-Ritter
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