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24. Feb 2017 - 13:22 Uhr

Landtagsabgeordneter Josha Frey fordert eine sorgfältigere Einzelfallprüfung im Asylprozess​ - Wiederholte Pannen innerhalb des Innenministeriums und nachgeordneter Behörden

Sehr geehrter Herr Minister,

Bereits im vergangenen Jahr hatten Sie mir betr. der widerrechtlichen Abschiebung einer erkrankten Frau aus Lörrach eingeräumt (AZ: 4-1362/0), dass das Ihnen unterstellte Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA) diese Frau trotz laufendem Härtefallantrag abschieben ließ, weil das RP KA den Antrag „übersehen“ hatte.

Die Presseberichte über die Abschiebungen nach Afghanistan aus Baden-Württemberg machen unweigerlich deutlich, dass sowohl Entscheidungen des BAMF, als auch Entscheidungen des baden-württembergischen Innenministeriums mit seinen nachgeordneten Behörden im Hinblick auf Abschiebungen wiederholt durch Gerichte korrigiert werden mussten.

Neben dem afghanischen Christen, der im Dezember 2016 abgeschoben werden sollte, sticht insbesondere der Fall eines afghanischen Familienvaters ins Auge. Erst durch den VGH wurde bei Letzerem am Abschiebetag fest gestellt, dass dem Antragsteller aus dem Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG eine Duldung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) zusteht. Das RP KA hat offensichtlich eine Prüfung dieses Sachverhalts versäumt!

Nachdem nicht nur das BAMF, sondern auch vor allem Ihnen unterstehende Verwaltungen, in den vergangenen Monaten so häufig von der Judikative korrigiert werden mussten, wird deutlich, dass die Einzelfallprüfungen offenbar nicht in der genügenden Sorgfalt erfolgen. Solche Fälle schmälern das Vertrauen, an die Rechtmäßigkeit des Asylprozesses und können
die Frage rechtfertigen, ob es nicht eine unbekannte Anzahl an Menschen gibt, die zum Beispiel wegen fehlender anwaltlichen Vertretung ungerechtfertigter Weise durch badenwürttembergische Behörden abgeschoben wurden. Das Vertrauen auf eine rechtmäßige Behandlung durch Behörden ist für mich eine wichtige Grundlage einer demokratischen Gesellschaft.

Ich schätze die Sicherheitslage in Afghanistan aufgrund zahlreich vorliegender Berichte als extrem prekär ein. Daher unterstütze ich ausdrücklich die Initiative von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der sich zusammen mit neun Grünen Minister/innen und Senator/innen gegenüber der Bundesregierung für eine sofortige Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan einsetzt. Die Bundesregierung muss angesichts der immer dramatischeren Berichte der Vereinten Nationen rasch handeln. Bis die geforderte Neubewertung der Sicherheitslage erfolgt ist, erwarte ich, dass Sie ihren Ermessensspielraum bei der Einzelfallprüfung verantwortungsvoll ausüben. So wurde unter den Koalitionspartnern der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg vereinbart, dass eine strenge Einzelfallprüfung erfolgt.

Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Geschehnisse stellt sich mir deshalb die Frage nach einem Abschiebestopp nach Afghanistan gem. § 23 AufenthG, solange die Mängel im BAMF, Innenministerium und RP KA nicht behoben sind und die Sicherheitslage sich in Afghanistan nicht verbessert hat.

Diese Entscheidung liegt in Ihren Händen. Ich erwarte, dass Sie diese Verantwortung auf der Basis unserer gemeinsamen christlichen Werte übernehmen. Mit freundlichen Grüßen,

Josha Frey


(Presseinfo: Büro Josha Frey, 24.02.2017)


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