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Ortenaukreis - Offenburg

29. Mar 2017 - 16:08 Uhr

Mehr Solarstrom aus Baden-Württemberg - Land ändert Freiflächenverordnung - Landtagsabgeordneter Marwein: "Das trifft auf den Ortenaukreis in weiten Teilen zu und eröffnet Landwirten die Chance auf weiteres Standbein"

Mehr Solarstrom aus Baden-Württemberg - Land ändert Freiflächenverordnung: Landtagsabgeordneter Thomas Marwein

Foto: Büro Thomas Marwein
Mehr Solarstrom aus Baden-Württemberg - Land ändert Freiflächenverordnung: Landtagsabgeordneter Thomas Marwein

Foto: Büro Thomas Marwein
Anlagen können nun auch auf nach EU-Definition benachteiligten Acker- und Grünlandflächen installiert werden

Die Landesregierung nutzt eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), um mehr Solarstrom in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Künftig können größere Anlagen mit einer Leistung über 750 KW auch auf nach EU-Definition benachteiligten Äckern und Grünland installiert werden. Das sind schwach ertragfähige landwirtschaftliche Flächen. „Dieses Kriterium trifft auf viele Gebiete im Ortenaukreis zu. Das Land öffnet den betroffenen Landwirten damit die Chance, sich ein weiteres wirtschaftliches Standbein zu schaffen“, so Landtagsabgeordneter Marwein. Bei günstigen Bedingungen bleibe zudem weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung etwa als Weide möglich.

Bisher waren Solaranlagen nur auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienentrassen sowie zuvor militärisch genutzten Konversionsbereichen gestattet. Im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands gibt es davon in Baden-Württemberg vergleichsweise wenige Flächen.
„Wir wollen, dass auch die hiesige Solarwirtschaft von der Energiewende profitiert. Mehr Solarstrom ist zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz“, erklärt MdL Thomas Marwein.

Ob und wo Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 kW und 10 MW gebaut werden können, hängt letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab. Über der Grenze von 750 kW können sich interessierte Grundstückseigentümer an den bundesweiten Ausschreibungen für die EEG-Förderung beteiligen. Diese führt die Bundesnetzagentur dreimal jährlich aus. Nächster Stichtag ist der 1. Juni. Der Ausbau mittels EEG-Entgelten ist zudem in Baden-Württemberg auf 200 Hektar pro Jahr beschränkt.

Weitere Information zum Ausschreibungsverfahren für große Photovoltaikanlagen auf der Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/Solaranlagen/Ausschreibungsverfahren/Solar_Verfahren_node.html.

(Presseinfo: Büro Thomas Marwein, 29.03.2017)


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