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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

27. Apr 2017 - 11:13 Uhr

Mieterhöhungen bei der Freiburger Stadtbau - SPD-Fraktion: Auftrag für bezahlbare Mieten ist einzuhalten - Bei Mieterhöhungen mehr Transparenz gewährleisten

Geschäftsgrundlage für Mieterhöhungen von 1994 längst weggefallen. SPD-Fraktion wird Aufhebung dieses Beschlusses beantragen FSB ist gefordert: Auftrag für bezahlbare Mieten ist einzuhalten; bei Mieterhöhungen mehr Transparenz gewährleisten Mieterhöhungen bei der FSB, der größten Bestandshalterin von Mietwohnungen in Freiburg, sind kein Routine-Geschäft irgendeines Vermieters, sie sind angesichts der insgesamt hohen Mieten und des gesellschaftspolitischen Auftrages der FSB für bezahlbare Mieten zu sorgen, auch von politischer Bedeutung.
Seit 1994 werden Mieten in den sogenannten frei finanzierten Wohnungen (das sind in der Regel die Wohnungen, die nach Ablauf der sogenannten Bindung keine „Sozialwohnungen“ mehr sind) der FSB mit der Begründung erhöht, man müsse sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. am Mietspiegel orientieren.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte 1993 kritisiert „bei Neuvermietungen seien die ortsüblichen Vergleichsmieten - bedingt durch die ursprünglich weit unter dem Marktwert gehaltenen Mieten und die wiederholten Kappungen bei Mietanpassungen - nicht erreicht.“

Und: „Zusammenfassend hat die Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt, dass die erhobenen Entgelte aus der Vermietung von Wohnraum zu einem großen Teil nicht den gemeindewirtschaftlichen Vorschriften entsprechen. Bei der Vermietung von Wohnraum müsse der maßgebende marktübliche Mietzins verlangt werden“ (Zitate aus der damaligen Gemeinderatsdrucksache).

Dem hat damals der Gemeinderat mehrheitlich nach sehr kontroversen Diskussionen entsprochen, denn 1993 und noch bis Anfang der 2000er Jahre hing die FSB mit hohen Verlustausgleichen (1992: 2,75 Mio. Euro) am Tropf der Stadt. Das ist nach Restrukturierungsmaßnahmen schon lange nicht mehr der Fall, die FSB erwirtschaftet inzwischen millionenschwere Überschüsse.

Renate Buchen: „Die Geschäftsgrundlage für den 1994 getroffenen Gemeinderatsbeschluss ist längst weggefallen“. Im übrigen gelten für Mieterhöhungen seit der Einführung von qualifizierten Mietspiegeln 1994 streng einzuhaltende gesetzliche Vorschriften. Nicht transparent ist auch das Verfahren der FSB zu Mieterhöhungen, deren Gesamtsumme im Wirtschaftsplan lediglich unter der Rubrik „Einnahmen aus Mieterhöhungen“ vom Aufsichtsrat beschlossen wird. Dem Aufsichtsrat wird nicht vorgelegt, für welche Wohnungsbestände, wann und mit welcher Begründung Mieterhöhungen eingeplant werden. Eine Aufsichtsmehrheit um dies durchzusetzen gibt es trotz zahlreicher Vorstöße bis heute nicht. Walter Krögner: „ Wenn überhaupt, dann erhält der Aufsichtsrat, der ja kontrollieren soll, die Informationen über geplante Mieterhöhungen nur auf intensives Nachfragen“.

Widersprüchlich ist auch –einmal mehr- die Aussage der FSB, man liege trotz der Mieterhöhungen immer noch mit 6,24 Euro um 20% unter dem Mietspiegel, denn FSB-Wohnungen gibt es nur in wenigen Stadtteilen, während der durchschnittliche Mietspiegel-Preis von 7,75 € (2016) bzw. 8,25€ (neuer Mietspiegel) Euro aus dem Durchschnitt der Gesamtstadt errechnet wird.

Die SPD-Fraktion wird einen Antrag in den Gemeinderat einbringen und für eine Mehrheit werben, den Beschluss von 1994 nicht mehr anzuwenden.

(Medieninformation: SPD-Gemeinderatsfraktion Freiburg, 27.04.2017)


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