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Kreis Lörrach - Lörrach

8. Jul 2010 - 13:19 Uhr

Besuch des US-Generalkonsuls im Schülerforschungszentrum "phaenovum" Lörrach

Am Mittwoch, 14. Juli, besucht der Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika, Edward M. Alford, das Dreiländereck. Der Kontakt kam über das STIMMEN-Festival 2008 zustande. Dieses stand damals unter dem Thema "USA".

Zu Beginn seines Besuchs besichtigt Edward M. Alford das Lörracher Schülerforschungszentrum "phaenovum".

Hintergrundinformationen:
Generalkonsul Edward M. Alford leitet das größte US-amerikanische Konsulat und eine der größten diplomatischen Vertretungen weltweit. Das Generalkonsulat in Frankfurt am Main ist zuständig für vier Bundesländer: Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland .

Edward M. Alford, Berufsdiplomat im Rang eines Gesandten Botschaftsrats, trat am 19. August 2009 das Amt des US-Generalkonsuls in Frankfurt am Main an. Vor seiner Entsendung nach Frankfurt war er Stabschef des Staatssekretärs für Management im Außenministerium in Washington D.C. Er trat 1978 in den Auswärtigen Dienst ein. Im Ausland war Alford während seiner Laufbahn unter anderem tätig als Botschaftsrat für Management an den Botschaften in Bagdad und Islamabad, Gesandter Botschaftsrat für Management in Moskau, Leiter der Abteilung General Services in Rom und Dhaka, Leiter der Verwaltungsabteilung in Windhoek, Addis Abeba und Leningrad, sowie als Leiter der Abteilung Information Systems in Nairobi und als Konsularbeamter in Manama, Bahrain. Des Weiteren hatte er im Außenministerium in Washington D.C. Positionen als geschäftsführender Direktor des Büros für ost- und zentralasiatische Angelegenheiten, Abteilungsleiter für die Verwaltung der diplomatischen Vertretungen in Ostafrika sowie als ranghoher Berater des Staatssekretärs für Management inne. Er war 1975 bis 1976 mit dem US-Militär in Augsburg stationiert und arbeitete dort als Übersetzer.

Ein Generalkonsulat ist eine konsularische Auslandsvertretung eines souveränen Staates, die eigenständig und damit unabhängig von der Konsularabteilung der Botschaft organisiert ist. Wie jede Konsularbehörde erfüllt das Generalkonsulat grundsätzlich keine diplomatischen Aufgaben, sondern nimmt in dem ihm zugewiesenen Amtsbezirk in erster Linie die Interessen der Bürger des Entsendestaates im Empfangsstaat wahr. Hierzu gehören u. a. die Entgegennahme von Namenserklärungen, die Ausgabe von Pässen oder auch Hilfeleistungen für eigene Staatsangehörige in Not. Weiter werden Reise- und Visumsangelegenheiten von Angehörigen des Empfangsstaates bearbeitet, die in den Entsendestaat einreisen möchten. Daneben werden auch anderweitige, die Verhältnisse zwischen Bürgern, Einrichtungen oder Behörden der beiden Staaten betreffende Verwaltungsaufgaben erledigt.

Während der Diplomat die Interessen seiner Regierung gegenüber der Regierung einer fremden Macht zu vertreten hat, ist der Konsul vor allem den Interessen der Angehörigen des Entsendestaates im Empfangsstaat verpflichtet.

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