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Ortenaukreis - Lahr

19. Aug 2014 - 11:05 Uhr

Gelungene Denkmalsanierung in der Stefanienstraße - Lahr hat seine Attraktivität und seine Identität auch seinen Denkmalen zu verdanken

Aufgearbeitete Wohnungseingangstür mit ergänzten historischen Glasscheiben
Aufgearbeitete Wohnungseingangstür mit ergänzten historischen Glasscheiben
Ein Baudenkmal unterscheidet sich in einigen Punkten von einem herkömmlichen Gebäude und bedarf eines besonderen Umgangs. Am Beispiel der denkmalgeschützten Villa Stefanienstraße 2 gibt die Stadtverwaltung Einblick in das Thema der Denkmalsanierung.

Baudenkmale stoßen bei ihren Besitzern oder Käufern nicht immer auf Begeisterung. Oft ist zu hören „ich kann nicht das verwirklichen, was mir vorschwebt.“ Dabei sind Veränderungen an Denkmalen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass Denkmale Teil der Kultur- und Stadtgeschichte sind und damit auch im öffentlichen Interesse stehen. Derzeit sind rund 400 Baudenkmale in der Stadt Lahr erfasst. Hinzu kommen noch die so genannten Prüffälle, bei denen die Kulturdenkmaleigenschaft noch nicht abschließend ermittelt wurde.

Was genau ein Baudenkmal auszeichnet, fasst das Landesamt für Denkmalpflege in seinem Leitfaden –Baudenkmale erhalten und nutzen - wie folgt zusammen: „Als vielfältige Geschichtsquellen enthalten Baudenkmale Informationen über die Lebensweise und Arbeitswelt ihrer Entstehungszeit und späterer Epochen bis zur Gegenwart und machen diese anschaulich. Sie zeichnen sich aus durch ihre jeweilige Gestaltung, Konstruktion, Statik, Raumstruktur, Ausstattung und Haustechnik. Baudenkmale sind nicht nur schützenswertes Erbe der Vergangenheit, sondern auch Ausdruck von Kontinuität und Fortschritt in Kultur, Architektur, Kunst und Technik. An ihrer Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Damit ein Denkmal als Geschichtszeugnis Informationen liefern kann, ist es notwendig die Bausubstanz und das Erscheinungsbild zu erhalten. Bei einem Baudenkmal ist daher in der Regel nicht nur die Fassade, sondern auch das gesamte Gebäude einschließlich Grundriss und wandfester Ausstattung geschützt.“

Das bedeutet aber nicht, dass Baudenkmale nicht an zeitgemäße Wohn- oder andere Nutzungsansprüche angepasst werden können. Mit den veränderten Lebensbedingungen in den letzten Jahrzehnten hat sich der Komfortanspruch bei Wohnungen oder Arbeitsräumen gerade auch in historischen Gebäuden gewandelt. In den allermeisten Fällen können aber Baudenkmale nur durch geringe Veränderungen diesen Ansprüchen sehr gut gerecht werden. Und das sogar mit einem Plus an Charme und Ambiente, so Hans-Georg Lütkenhaus vom Stadtplanungsamt. „Wir haben viele Interessenten, die genau diese Atmosphäre von alter Bausubstanz kombiniert mit modernem Wohnen suchen. Und das ist sehr erfreulich, denn nur die kontinuierliche Nutzung eines Denkmals sichert auch den dauerhaften Bestand. Aufgabenbereich der Denkmalpflege ist es, zusammen mit den Eigentümern oder Käufern diese Nutzungsansprüche mit den Maßgaben des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen.“ Als Beispiel nennt Lütkenhaus eine Villa aus der Kaiserzeit in der Stefanienstraße 2.

Im Jahr 2009 erwarb Dr. Oliver Zimmer das repräsentative Gebäude in der Stefanienstraße mit der Absicht hier eine Arztpraxis einzurichten und die vorhandenen Wohnungen zu renovieren. Er hatte sich bewusst für ein Denkmal entschieden und es war klar, dass eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig wird.

Das 1902 erbaute Gebäude ist laut Begründungstext aus der Liste der Kulturdenkmale ein charakteristisches Beispiel für großbürgerliche Villenarchitektur um 1900. Es dokumentiert den Lebensstil der Oberschicht in der Kaiserzeit. Bei dem Anwesen handelt es sich um ein Kulturdenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg.

Bei beabsichtigten Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen von Kulturdenkmalen rät Hans-Georg Lütkenhaus dazu, sich zunächst mit der Bauordnung oder dem Stadtplanungsamt der Stadt Lahr in Verbindung zu setzen. Hier gibt es eine kostenlose Beratung und es können erste Fragen zur Machbarkeit geklärt werden. Anschließend wird gemeinsam mit dem Bauherrn, dem Architekten und dem Gebietsreferenten der Landesdenkmalpflege ein denkmalverträgliches Konzept entwickelt, das in den sogenannten Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung mündet, denn Maßnahmen an Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig, auch wenn es sich zum Beispiel nur um einen neuen Anstrich der Fassade handelt.

Dr. Oliver Zimmer hat sich frühzeitig an die Stadtverwaltung gewandt, um erste Maßnahmen abzuklären und anschließend ein Architekturbüro für die Dach- und Fassadensanierung beauftragt. Gemeinsam mit dem Gebietsreferenten der Landesdenkmalpflege wurde dann die Planung abgestimmt. So sollte beispielsweise eine Dachdämmung aufgebracht werden, gleichzeitig aber das Erscheinungsbild des Daches so wenig wie möglich verändert werden. Mit der Planung stellte der Bauherr im April diesen Jahres einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung, der im gleichen Monat genehmigt wurde. Inzwischen sind die Arbeiten am Dach und an den Fassaden abgeschlossen. Hans-Georg Lütkenhaus betont: „Die Qualität der durchgeführten Maßnahmen kann aus denkmalpflegerischer Sicht voll überzeugen. Auch der sensible Umgang mit den vorhandenen Innenausstattungen, die, wie etwa die Wohnungseingangstüren, behutsam repariert wurden, ist bemerkenswert.“ Darüber hinaus gibt es für die Kosten der Maßnahmen besondere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten, weil sie dem Erhalt und der sinnvollen Nutzung des Kulturdenkmals dienen.

Lahr hat seine Attraktivität und seine Identität auch seinen Denkmalen zu verdanken. Es lohnt sich, sie nicht nur zu erhalten, sondern immer wieder aufs Neue lebendig zu halten.

(Presseinformation: Stadtverwaltung Lahr, 19.08.2014)


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