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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

20. Aug 2014 - 13:35 Uhr

Testkäufe von hochprozentigem Alkohol: Fünfte Runde Jugendschutzkontrollen - Weniger Verstöße als in den Vorjahren


Zum fünften Mal in drei Jahren hat das Amt für öffentliche Ordnung (AfO) Jugendliche beauftragt, Testkäufe von hochprozentigem Alkohol zu unternehmen. Dieses Jahr waren vier Jugendliche der Lessing-Realschule im Rahmen eines Projekts unterwegs, um am 1. Juli in insgesamt 17 Betriebe zu testen. Sie sollten überprüfen, ob das Verkaufsverbot von Hochprozentigem an Jugendliche eingehalten wird. Schwerpunkt der diesjährigen Kontrollen waren Supermärkte, Kiosk und Handel, die Gastronomie blieb außen vor.
Das Ergebnis fiel dieses Mal besser aus als in den Vorjahren: Insgesamt wurden in den 17 kontrollierten Handelsbetrieben bei drei Fällen Verstöße festgestellt, dies entspricht einer Quote von 18 Prozent. In allen drei Betrieben hatten bereits die Kontrollen in der Vergangenheit Verstöße gegen das Verkaufsverbot von branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche ergeben. Positiv ist für das AfO, dass bei acht weiteren, früher auffälligen Betrieben nun die Jugendschutzbestimmungen eingehalten wurden. Auffallend ist auch, dass bei allen drei festgestellten Verstößen das Kassenpersonal sich den Ausweis der jugendlichen Testpersonen zwar zeigen ließ, aber dennoch die branntweinhaltigen Getränke verkaufte, da es beim Ausrechnen des Alters zu Rechenfehlern kam.
Bei den festgestellten Verstößen wurden Bußgeldverfahren gegen das Verkaufspersonal sowie Bußgeldverfahren wegen Aufsichtspflichtverletzung gegen die Geschäftsinhabenden beziehungsweise bei Ladenketten gegen die Marktleitung eingeleitet. Unabhängig davon erhalten alle Betreiber, in deren Geschäft Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes festgestellt wurden, eine schriftliche
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Information über den Verstoß. Damit ist eine Aufforderung verbunden, weitere Verstöße zu verhindern. Die mit positivem Ergebnis getesteten Betriebe erhalten ebenfalls eine Rückmeldung.
Der Verkauf von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken ist ein Gesetzesverstoß und damit eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraph 28 des Jugendschutzgesetzes. Der Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz sieht für das Verkaufspersonal im Regelfall beim vorsätzlichen Verstoß eine Geldbuße von 300 Euro vor. Für einen Gewerbetreibenden sind 2.000 Euro vorgesehen. Bei Betrieben, die bereits wiederholt gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, beabsichtigt das AfO, die Betriebe mit förmlicher Verfügung zu zusätzlichen Eigenkontrollen zu verpflichten. Den betroffenen Betrieben wird hierzu rechtliches Gehör gewährt. Das AfO plant, die Kontrollen fortzuführen, auch in der Gastronomie.

(Presseiinformation: Stadt Freiburg: 20.08.2014)


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