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23. Oct 2014 - 10:13 Uhr

Selbstbestimmt sterben? - Über Sterbehilfe wird kontrovers diskutiert - Große Ratgeberaktion per Telefon mit führenden Experten am Donnerstag, 30. Oktober 2014 - Kostenfreie Rufnummer 0800 000 55 32 von 11 bis 16 Uhr

Joanna Zehetmeier, Notarin aus München
Foto: djd/Joanna Zehetmeier
Joanna Zehetmeier, Notarin aus München
Foto: djd/Joanna Zehetmeier
(djd). Nicht nur im "Trauermonat" November mit seinen stillen Gedenktagen werden die Menschen mit den Themen Tod und Sterben konfrontiert. Generell sind der Herbst und das nahende Jahresende für viele Menschen eine Zeit des Nachdenkens und Reflektierens. Nachgedacht wird in Deutschland derzeit auch über eine Reform der Sterbehilfe, das Thema wird kontrovers diskutiert. Mehr als zwei Drittel der in Deutschland lebenden Menschen sprechen sich nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit für Sterbehilfe aus. Bei einer schweren Erkrankung wollen demnach 70 Prozent der Befragten die Möglichkeit haben, etwa auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen. Wie ist der Stand der Dinge? Welche Formen der Sterbehilfe sind erlaubt und welche verboten? Wie verhält es sich mit der organisierten Sterbehilfe? Wie kommt man psychisch damit zurecht, wenn ein Angehöriger um Sterbehilfe bittet - gibt es dafür Beratungsstellen?

Patientenverfügung ist bindend
Fakt ist: Auch in Deutschland kann die passive Sterbehilfe zulässig sein - aber nur dann, wenn sie dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht. Die Angehörigen sind dagegen bei einer schweren Erkrankung keinesfalls automatisch handlungsbevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einen Vertreter bestimmen und ihm mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben. Der Bevollmächtigte muss dann mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen.

Allerdings nutzt der DAK-Umfrage zufolge erst ein Viertel der Bundesbürger die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Was genau regeln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wie müssen sie erstellt werden und wo sollte man sie aufbewahren? Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig? Können solche Dokumente jederzeit widerrufen werden?

Vorsorge für den letzten Gang
Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Deckt eine solche Versicherung alle Kosten der Beisetzung und alle anderen direkt mit dem Tod verbundenen Ausgaben ab? Kann man Vereinbarungen über die Form der Bestattung bereits im Vorfeld mit dem Bestatter treffen? Muss man beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen beantworten? Gibt es eine Wartezeit?

Bestattungsformen im Wandel
So stellen Bestatter fest, dass die Formen der Beisetzung immer vielfältiger werden: Die klassische Erdbestattung verliert an Bedeutung – die Zahl der Feuerbestattungen ist gerade in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch Seebestattungen, Waldbestattungen und alternative Ruhestätten gewinnen an Bedeutung. Der Tod ist nicht länger anonym, es wird öffentlich getrauert, und das auf höchst individuelle Weise. Auch die Rolle der Religion ändert sich: Neben der klassisch christlichen Bestattung lassen sich in zunehmender Zahl Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen beobachten – ebenso wie Abschiedszeremonien, bei denen ein freier Trauerredner ohne religiösen Bezug spricht. Auf vielen Friedhöfen werden bereits Areale für verschiedene Glaubensrichtungen geschaffen, um unterschiedlichen religiösen Wünschen gerecht zu werden.

Fragen Sie unser Expertenteam
Alle Fragen zum Thema Sterben beantworten unsere Experten am 30. Oktober 2014.

Am Telefon sitzen für Sie:

- Wolfgang Putz, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz - Sessel - Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.

- Joanna Zehetmeier, Notarin aus München

- Tuguldur Byambajav, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.

- Chantal M. Häfner, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner & Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität und betreibt ein „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.

Rufen Sie an! Holen Sie sich Ihren persönlichen Expertenrat am Donnerstag, 30. Oktober 2014, von 11 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 000 55 32!


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