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Ortenaukreis - Offenburg

27. Mai 2015 - 11:08 Uhr

Korrektur bei der Streuobstförderung im Rahmen des Gemeinsamen Antrages 2015 - Anträge können bis 9. Juni 2015 geändert werden

Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, weist daraufhin, dass die Vorgaben zur Streuobstförderung im Rahmen des Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) seitens des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in den zugehörigen Erläuterungen bislang irrtümlicherweise falsch dargestellt wurden.

Förderfähig sind danach jetzt maximal 100 Bäume je Hektar, dies gilt auch für dichter bepflanzte Streuobstbestände von über 100 aber unter 200 Bäumen je Hektar. Wer deshalb seinen FAKT-Antrag noch korrigieren möchte, kann diese Korrektur schriftlich bis zum 9. Juni 2015 ohne Kürzung melden.

Der gleiche Termin gilt auch als Nachfrist für sonstige Korrekturen zum Gemeinsamen Antrag, hierbei aber je nach Maßnahme mit unterschiedlicher Kürzung. Der jeweilige Sachbearbeiter gibt telefonisch Auskunft, die Vermittlung erfolgt über die Nummer 0781 805 7100.

(Presseinfo: Landratsamt Ortenaukreis vom 27.5.15)


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