Amtsgericht Emmendingen, Karl-Friedrich-Str. 25, Emmendingen, Saal I, 6 Ls 450 Js 25802/13
Fortsetzungstermine sind vorgesehen für 21. und 28.10.2015, jeweils 9:30 Uhr
Vor dem Schöffengericht Emmendingen wird gegen drei inzwischen 25, 26 und 44 Jahre alte deutsche Staatsangehörige verhandelt wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen in mehreren Fällen u.a.. Dem 25jährigen wird der unerlaubte Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in drei Fällen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und gefährliche Körperverletzung in sechs tateinheitlichen Fällen zur Last gelegt; der 26jährige muss sich wegen zweier Fälle des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten; dem 44jährigen liegen unerlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in zwölf Fällen, davon in vier Fällen zugleich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last.
Der 44jährige soll sich seit Jahren mit der Herstellung von Sprengkörpern verschiedener Art befassen und diese an seiner Wohnanschrift in einer Gemeinde im Landkreis Emmendingen aufbewahrt haben. Im Jahr 2012 soll er im Umkreis seines Wohnortes verschiedene Sprengversuche durchgeführt und mit einer Videokamera gefilmt haben. Teilweise seien die Sprengsätze in kleine Seen oder Bäche geworfen worden, wodurch auch Fische getötet worden seien.
Ende 2012 soll der 44jährige dann die beiden jüngeren Mitangeklagten beim Besuch eines sogenannten „Heldengedenkens“ kennengelernt haben. Insbesondere der jetzt 25jährige Angeklagte soll im Lauf des Jahres 2013 an zahlreichen rechtsextremistischen Kundgebungen im gesamten Bundesgebiet teilgenommen haben. Im August 2013 soll dann der jetzt 26 Jahre alte Angeklagte durch Veröffentlichung seiner Daten im Internet (sogenanntes „Outing“) als eine der rechtsextremistischen Szene zuordenbare Person bekannt gemacht worden sein. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, in diesem Zusammenhang den Plan gefasst zu haben, einen Sprengsatz (Rohrbombe) zu fertigen, diese an einem größeren Modellflugzeug mit einer Spannweite von mehreren Metern zu befestigen und die Bombe dann in der Folgezeit über einem „antifaschistischen Sommerlager“ für Jugendliche in Bayern abzuwerfen. Dieses Vorhaben sollen die drei Angeschuldigten dann von sich aus wieder aufgegeben haben, nachdem der 25jährige Ende August 2013 bei einer Demonstration in Dortmund einen Sprengkörper gezündet habe und den drei Beschuldigten dabei die Folgen eines solchen Anschlags bewusst geworden seien. Die bereits fertig gestellte Rohrbombe habe Anfang September 2013 durch die Polizei in der Wohnung des 44jährigen im Landkreis Emmendingen sichergestellt werden können.
Gegenstand der Anklage ist auch der dem 25jährigen Angeklagten anzulastende Wurf eines Sprengsatzes anlässlich einer Demonstration in Dortmund (siehe oben), bei dem durch die Explosion mehrere Gegendemonstranten, ein Polizeibeamter sowie eine Landtagsabgeordnete der Partei „Die Piraten“ Knalltraumata erlitten und zwei Geschädigte blutende Wunden im Gesicht bzw. leichte Verbrennungen an Armen und Beinen erlitten haben sollen.
(Presseinfo: Staatsanwaltschaft Freiburg, 08.10.2015)
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Kreis Emmendingen - Emmendingen
9. Oct 2015 - 08:06 UhrGerichtstermine - Donnerstag, 15.10.2015, 9:30 Uhr: Amtsgericht Emmendingen - Verhandlung wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen in mehreren Fällen u.a
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