Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald wird gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zur Bürgermeisterwahl in Neuenburg am Rhein vom 19. April dieses Jahres keine Zulassung der Berufung beantragen. Sollten Bürgermeister und Stadt ebenfalls auf Rechtsmittel verzichten, würde die Wahl für ungültig erklärt. Danach könnte die Stadt umgehend einen neuen Wahltermin festlegen. Das Verwaltungsgericht hatte einen im Amtsblatt veröffentlichten Bericht fünf Wochen vor der Wahl als wahlbeeinflussend eingestuft.
Das Landratsamt als Wahlaufsichtsbehörde hatte in seiner Entscheidung über den Einspruch der bei der Wahl unterlegenen Kandidatin festgestellt, dass der am 13. März in der Stadtzeitung veröffentlichte Bericht zwar inhaltlich gegen das in Wahlzeiten für Kommunale Amtsträger geltende Neutralitätsgebot verstößt. Es sah diesen Verstoß jedoch vor allem durch den langen zeitlichen Abstand zum Wahltermin nicht ursächlich für den Wahlausgang an.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nur teilweise. Es sah in dem Beitrag einen Wahlfehler von ergebniserheblichem Gewicht, da nicht sicher festgestellt werden könne, dass der Bewerber Schuster die absolute Mehrheit der abgegeben Stimmen auch ohne die festgestellte Wahlbeeinflussung erreicht haben würde.
Das Landratsamt hat sich nun in der Abwägung zwischen dem Bedürfnis nach Klärung von Rechtsfragen, die sich aus der Urteilsbegründung ergeben, und dem zum Teil bereits schon in der Öffentlichkeit bekundeten Interesse an der schnellstmöglichen Durchführung einer Neuwahl entschieden, kein möglicherweise langwieriges Berufungsverfahren zu beantragen.
(Presseinfo: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vom 1.12.15)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
1. Dec 2015 - 11:26 UhrKommunalaufsicht legt keine Rechtsmittel gegen Urteil zur Bürgermeisterwahl in Neuenburg am Rhein ein - Sollten auch Bürgermeister und Stadt darauf verzichten, wird eine Ungültigkeitserklärung verfasst
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