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Ortenaukreis - Offenburg

30. Jun 2016 - 15:54 Uhr

Anmeldung zur Lebensmittelbelehrung ab sofort online - Landratsamt Ortenaukreis erleichtert Verfahren für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben

Die Anmeldung zur Lebensmittelbelehrung gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist im Ortenaukreis ab Freitag, 1. Juli, auch online auf der Internetseite des Landratsamts Ortenaukreis unter www.ortenaukreis.de/belehrung möglich.

Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 sind Beschäftigte, die mit bestimmten Lebensmitteln in Berührung kommen, zu einer sogenannten Erstbelehrung durch das für den Betrieb zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Dies betrifft Menschen die Lebensmittel, durch die Krankheitserreger übertragen werden können, herstellen, behandeln und in Verkehr bringen. Hierzu zählen beispielsweise Geflügelfleisch, Fisch, Eiprodukte, Speiseeis sowie rohe Sprossen und Keimlinge. Auch für Beschäftigte, die mit Bedarfsgegenständen der Lebensmittelherstellung wie Kochlöffeln oder Geschirr in Berührung kommen, ist die Teilnahme an einer Belehrung erforderlich.

Ziel der Erstbelehrung ist es, bei den im Lebensmittelbereich Tätigen ein Bewusstsein für die Übertragbarkeit von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen und sie darüber hinaus zu befähigen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst feststellen und entsprechend handeln zu können.

Die Erstbelehrung findet im Gesundheitsamt des Ortenaukreises in Offenburg statt. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung, die unbegrenzt gilt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigung eine Lebensmittelbelehrung erfordert, werden darüber von ihrem Arbeitgeber vor Aufnahme ihrer Tätigkeit informiert. In zweijährigen Abständen muss der Arbeitgeber Folgebelehrungen durchführen, die nicht mehr an das Gesundheitsamt gekoppelt sind.

(Presseinfo: Landratsamt Ortenaukreis vom 30.6.16)


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