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Ortenaukreis - Offenburg

11. Nov 2016 - 13:01 Uhr

Zuwanderung: Unterkunft im Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof in Gengenbach wieder aufgelöst - Schule hat Not zur Tugend gemacht

Das Landratsamt Ortenaukreis hat die vorläufige Unterbringung für Zuwanderer in der Sporthalle des Forstlichen Ausbildungszentrums Mattenhof in Gengenbach aufgelöst. Durch die dort eingebauten Leichtbauwände wurde den Bewohnern ein gewissen Maß an Privatsphäre ermöglicht. 
Foto: Landratsamt Ortenaukreis
Das Landratsamt Ortenaukreis hat die vorläufige Unterbringung für Zuwanderer in der Sporthalle des Forstlichen Ausbildungszentrums Mattenhof in Gengenbach aufgelöst. Durch die dort eingebauten Leichtbauwände wurde den Bewohnern ein gewissen Maß an Privatsphäre ermöglicht.
Foto: Landratsamt Ortenaukreis

Die Flüchtlingsunterkunft in der Sporthalle des Forstlichen Ausbildungszentrums Mattenhof in Gengenbach wurde am vergangenen Wochenende wieder aufgelöst. Angesichts der eklatanten Zuwanderungsströme hatte das Landratsamt die kreiseigene Halle ab Mitte August 2015 als vorläufige Unterbringung für bis zu 60 Zuwanderer genutzt. Nachdem sich die Situation im Ortenaukreis aufgrund rückläufiger Zugangszahlen wieder entspannt hat, hat das Landratsamt begonnen, nicht mehr oder für andere Zwecke benötigte Objekte sukzessive aufzugeben. So kann auch die mit Leichtbauwänden in 20 Wohneinheiten eingeteilte Turnhalle des Mattenhofs wieder ihrer eigentlichen Bestimmung übergeben werden. Die zuletzt noch im Mattenhof untergebrachten 26 Menschen wurden am vergangenen Samstag in die neue Containerunterkunft in Berghaupten verlegt; der Umzug fand aufgrund eines Heizungsdefekts früher als geplant statt.

„Für die Auszubildenden ebenso wie die Beschäftigten des Mattenhofs bedeutete die Umnutzung ihrer Sporthalle und die Ankunft der neuen Nachbarn einige Veränderungen. Wir sind dankbar und beeindruckt, wir pragmatisch die Schulgemeinschaft die Herausforderung angegangen ist“, so Michael Loritz, der für Migration verantwortliche Dezernent im Landratsamt.

„Wir haben aus der Not eine Tugend gemacht“, resümiert die Forstliche Leiterin des Mattenhofs, Dr. Maria Hehn. So hat die Schule den Sportunterricht kurzerhand auf den Bolzplatz, an die Kletterwand, in den Wald, in die Bogenschießanlage oder in den Kraftraum verlegt, gelegentlich wurde auch eine freie Gengenbacher Turnhalle genutzt. Darüber hinaus hat das Forstliche Ausbildungszentrum die neue Situation zum Anlass genommen, sein Sportkonzept zu überarbeiten. Zukünftig sollen im Sportunterricht Übungen im Vordergrund stehen, die überall und jederzeit absolviert und so zur guten Gewohnheit im Alltag werden können.

Um einen Beitrag zur Integration von Zuwanderern zu leisten, hat die Schulleitung zudem zwei neue Unterrichtseinheiten zu den Themen „Flucht und Vertreibung – Ursachen und Ausmaß“ und „Situation und Perspektiven von Asylsuchenden“ eingeführt. Nicht zuletzt hat der Mattenhof auch gemeinsame Aktivitäten mit den Neuankömmlingen wie z.B. einen Spieleabend organisiert. Ein besonderer Höhepunkt war das interkulturelle Begegnungsfest Ende Juli dieses Jahres. Das Spielefest der besonderen Art wurde von dem forstliche Ausbildungszentrum Mattenhof und der evangelischen Kirchengemeinde Gengenbach organisiert. Über 100 Flüchtlinge, größtenteils vom Mattenhof, erlebten mit engagierten einheimischen Familien einen unvergesslichen Familiennachmittag bei Stockbrot, Lagerfeuer und Spielen im Freien.

Hintergrund Flüchtlingsunterkünfte und Zuwanderer
LEA (Landeserstaufnahmestelle):
In der Regel werden Neuankömmlinge zunächst in den Erstaufnahmestellen des Landes (wie z.B. in Karlsruhe, Meßstetten oder Ellwangen) untergebracht, wo eine gesundheitliche Untersuchung und erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt und sie einen Asylantrag stellen können. Hier bleiben die aufgenommen Personen bis zu drei Monate.
Aufgrund des großen Ansturms mussten diese Menschen teilweise, ohne diese Verfahren durchlaufen zu haben, auf Landkreise weiterverteilt werden. Darüber hinaus hat das Land zusätzliche, dem aktuellen Bedarf entsprechende Erstaufnahmeeinrichtungen, die sogenannten BEAs, geschaffen. Das sich die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes mittlerweile wieder entspannt hat, konnte man größtenteils wieder zum regulären Ablauf zurückkehren.
Träger aller LEAs in Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Vorläufige Unterbringung der Kreise:
In der Regel kommen Flüchtlinge, die das oben beschriebene Verfahren durchlaufen haben, in die Unterbringungen der Kreise. Dabei handelt es sich meist um Gemeinschaftsunterkünfte, d.h. größere Wohneinheiten wie Wohnheime oder Containerdörfer, aber auch um Wohnungen. Als Notunterkünfte wurden in einigen Kreisen zusätzlich auch Sport-, Messe- und Gewerbehallen oder sogar Zeltstädte genutzt.
Asylantragsteller verbleiben hier maximal 24 Monate bzw. bis über deren Asylantrag entschieden worden ist. In Baden-Württemberg wird von einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von
18 Monaten ausgegangen; dieser Zeitraum ist Basis für die an die Kreise entrichtete Pauschale.
Bei den vorläufigen Unterbringungen gibt es keine vorgegebene Quote zur Verteilung der Flüchtlinge auf die Gemeinden. Der Ortenaukreis nimmt dennoch Rücksicht auf bereits bestehende Belastungen (wie z.B. im Fall der BEA Sasbachwalden).
In den vorläufigen Unterbringungen im Ortenaukreis leben Stand 05.11.2016 3.231 Zuwanderer, insgesamt stehen zurzeit 4.551 Plätze zur Verfügung.

Anschlussunterbringung der Kommunen:
Anerkannte Asylbewerber oder Menschen, die bereits seit zwei Jahren in Deutschland leben, werden von den unteren Aufnahmebehörden, d.h. von den Kreisen, in die kreisangehörigen Gemeinden verteilt. Soweit dies erforderlich ist, stellen die Gemeinden die entsprechenden Unterbringungen bereit. Gemeinsam mit der Kreisverwaltung wirken sie auf die zügige und endgültige Unterbringung und Unabhängigkeit der untergebrachten Menschen von öffentlichen Leistungen hin.
Bei der Anschlussunterbringung erfolgt die Verteilung der Flüchtlinge auf die Gemeinden nach einer Quote, die sich nach der Bevölkerung, aber auch nach den Vorbelastungen berechnet.
Diese Vorgehensweise (betreffend anerkannte Asylbewerber sowie Ausländer mit bestimmten anderen Aufenthaltstiteln) wird nun durch die sogenannte Wohnsitzauflage abgelöst. Dazu finden derzeit Abstimmungsgespräche statt.

(Presseinfo: Landratsamt Ortenaukreis vom 11.11.16)


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