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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - Oberried

16. Mai 2017 - 15:52 Uhr

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer antwortet Oberrieds Bürgermeister Klaus Vosberg - „Windkraftvorhaben am Hundsrücken stehen nach derzeitigem Stand unüberwindbare naturschutzfachliche Hindernisse entgegen“

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hat die in einem Offenen Brief von Oberrieds Bürgermeister Klaus Vosberg geäußerte Kritik wegen einer möglichen Windkraftnutzung am Hundsrücken zurückgewiesen. In einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg heißt es, dass die Behördenleiterin und ihr Haus den Ausbau der Windkraft tatkräftig unterstützen, aber dass die Vorhaben an die gesetzlichen Vorschriften des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes gebunden sind wie andere Bauprojekte auch.

Der Oberrieder Bürgermeister hatte in einem über die Medien verbreiteten Schreiben das Regierungspräsidium und Bärbel Schäfer kritisiert, sie würden durch ihre Haltung den Ausbau der Windkraft bremsen und insbesondere ein Projekt am Hundsrücken behindern. „Wir sind davon überzeugt, dass der Ausbau der Windenergie ein zentrales Element der Energiewende ist und mit positiven Effekten für den Klimaschutz, der Schonung von fossilen Energieressourcen und der regionalen Wertschöpfung verbunden ist“, heißt es in dem Antwortschreiben wörtlich. Das Kompetenzzentrum Energie und die Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums stünden in engem Kontakt mit Kommunen und Projektiererinnen und Projektierern, um sie zu beraten und bei konkreten Planungen zu unterstützen.

Bei den Windkraftvorhaben seien jedoch die gesetzlichen Vorgaben zu beachten wie bei jedem anderen Bauprojekt. „Als Behörde sind wir gehalten, dass diese zwingenden Vorgaben beachtet und Planungen nicht um den Preis der Rechtsstaatlichkeit umgesetzt werden“, so das Schreiben.

Was ist das Problem? Dem Standort Hundsrücken stehen nach derzeitigem Stand unüberwindbare naturschutzfachliche Hindernisse entgegen, die eine Berücksichtigung im laufenden Zonierungsverfahren „Landschaftsschutzgebiet Schauinsland“ unmöglich machen, schreibt die Regierungspräsidentin, was der Gemeinde bereits mehrfach und ausführlich mitgeteilt worden sei. Das Vorhaben sei bei mehreren Vogelarten nicht mit den Zielen des europarechtlich festgelegten Vogelschutzgebiets und den Belangen des besonderen Artenschutzes vereinbar. Auch inzwischen vorgelegte Gutachten, die von der Behörde intensiv geprüft worden seien, konnten diese Einschätzung nicht widerlegen. Diese Beurteilung stütze sich auf Gutachten, die unter anderem im derzeit ruhenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans vom GVV Dreisamtal in Auftrag gegeben wurden sowie auf ergänzende Erkenntnisse der Höheren Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium. Nur ergänzend seien Informationen der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz herangezogen worden, die zwar eine private, aber in Baden-Württemberg anerkannte Fachstelle des Nabu sei.

Nichtsdestotrotz stehe es dem Gemeindeverwaltungsverband (GVV) Dreisamtal als Verantwortlichem für den Flächennutzungsplan frei, einen Antrag auf Aufnahme des Hundsrückens in das Zonierungsverfahren zu stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg werde diesen Antrag unter den oben genannten Gesichtspunkten abschließend prüfen, heißt es weiter.

Um die Windkraft rund um den Schauinsland ist der Regierungspräsidentin aber auch ohne den Standort Hundsrücken nicht bange: „Wir bieten geeignete Standorte an, um die Energiewende auch im Landschaftsschutzgebiet Schauinsland substanziell voranzubringen.“ Mit der Offenlage der Unterlagen ist nach Auskunft des RP bis Anfang Juli zu rechnen.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 16.05.2017)


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