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RegioTrends

Kreis Emmendingen - Emmendingen

11. Oct 2017 - 12:30 Uhr

Keine Strafe bei Abgabe illegaler Waffen - Regelung gilt noch bis zum 1. Juli 2018

Noch bis Mitte des nächsten Jahres können unerlaubt besessene Waffen und Munition bei den Waffenbehörden und Polizeidienststellen im Landkreis Emmendingen abgegeben werden, ohne dass dafür eine Bestrafung erfolgt. Diese Amnestie gilt für alle Waffen und Munition, die vor dem Stichtag 6. Juli 2017 ohne Erlaubnis erworben wurden und somit illegal in den Besitz gekommen sind. Der Bundestag hat bereits im Sommer das Waffengesetz geändert und diese Amnestie beschlossen.

Auf diese befristete Regelung weisen die Waffenbehörden des Landratsamtes Emmendingen und der beiden Großen Kreisstädte Emmendingen und Waldkirch hin.

Bis Mitte des nächsten Jahres gilt diese Straffreiheit, bis zum 1. Juli 2018 müssen sich die Besitzer melden und ihre illegalen Waffen und Munition bei den zuständigen Waffenbehörden oder bei allen Polizeidienststellen im Landkreis Emmendingen abgeben.

Die Zuständigkeit bei den Waffenbehörden richtet sich nach dem Wohnort des Waffenbesitzers: Dies sind die Waffenbehörden der Stadt Emmendingen und der Stadt Waldkirch, die auch für die jeweiligen Ortsteile und Waldkirch zusätzlich für die Gemeinden Gutach und Simonswald zuständig sind. Für alle anderen 20 Städte und Gemeinden im Landkreis ist das Landratsamt Emmendingen die zuständige Waffenbehörde.


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