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Innungen < Unterstützung selbstständiger Handwerker des gleichen Handwerks

Aufgabe der Handwerksinnungen ist es, die gemeinsamen gewerblichen Interessen selbstständiger Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, zu fördern und zu unterstützen. Organe der Innung sind die Innungsversammlung, der Vorstand und die Ausschüsse.

Vertreten wird die Innung durch den/die gewählte/n Obermeister/in. Nach der Handwerksordnung haben die Innungen noch weitere wichtige Aufgaben, wie die Beratung ihrer Mitglieder in arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Fragen. Die Innungen bzw. deren Zusammenschlüsse auf Landes- und Bundesebene (Fachverbände), können Tarifverträge abschließen. Seit jeher erfüllen sie die Aufgabe, die Gemeinschaft der selbstständigen Handwerksmeister in einer Berufsgruppe zu stärken, das Genossenschaftswesen zu fördern, den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen.

• Wahrnehmung der Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks ihres Bezirks
• Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung im Rahmen der Vorschriften
• Abnahme von Gesellenprüfungen
• Unterstützung der handwerklichen Organisationen und Einrichtungen bei deren Aufgaben
• ggf. Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern

Der Bezirk einer Innung ist in der Regel mit einem Stadt- oder Landkreis identisch. Er ist so abzugrenzen, dass die Innung aufgrund der Zahl ihrer Mitglieder leistungsfähig ist.

Mitglied einer Innung kann jeder in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksbetrieb werden, der im Bezirk der Handwerksinnung seine gewerbliche Niederlassung hat.


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