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Überregional - Stuttgart

31. Jul 2014 - 11:46 Uhr

Verbraucherminister Alexander Bonde stellt Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2013 vor - Grün-Rot stärkt Lebensmittelüberwachung personell und finanziell

- Bonde: "Ob Aluminium im Laugengebäck oder Pferdefleisch in der Lasagne – schlagkräftige Lebensmittelüberwachung schützt vor Gesundheitsrisiken und Täuschung"

„Die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg kontrolliert gezielt und risikoorientiert, ob die umfangreichen rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht, dass die gekauften Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Preis gesundheitlich unbedenklich sowie korrekt und verständlich gekennzeichnet sind. Nicht immer ist drin, was draufsteht. Der Jahresbericht 2013 zeigt einmal mehr, wie wichtig eine schlagkräftige und konsequente Überwachung ist“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde heuete bei der Vorstellung des Jahresberichts in Stuttgart.

„Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf sicherere Lebensmittel. Durch risikoorientierte Stichprobenkontrollen sind sie in hohem Maße vor gesundheitlichen Gefahren und vor Täuschung geschützt. Die baden-württembergischen Lebensmittelkontrolleure haben vergangenes Jahr 100.521 Betriebskontrollen durchgeführt und 52.918 Proben untersucht. Durchschnittlich sechs Lebensmittelbetriebe pro Arbeitstag mussten im Land wegen schwerwiegender unhygienischer Zustände sofort geschlossen werden. Um die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land weiter zu stärken, hat die Landesregierung auch 2013 und 2014 die personelle Verstärkung mit je 22 neuen Lebensmittelkontrolleuren und zehn zusätzlichen Tierarztstellen in den Kreisen fortgesetzt. Zusätzlich wurden die Sachmittel für Geräteinvestitionen und Verbrauchsmittel für die vier Untersuchungsämter im Land angehoben, damit diese auch technisch bestens gerüstet sind. Dies zeigt deutlich, dass die Landesregierung die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung trotz angespannter Haushaltslage ausbaut und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz stärkt“, erklärte Bonde.

Aluminium in Laugengebäck – deutliche Besserung eingetreten

Bei Laugengebäck, das in Baden-Württemberg schon ab dem Kleinkindalter häufig verzehrt werde, stehe schon seit vielen Jahren das Element Aluminium im Fokus. „Während in den Jahren 2010 und 2011 noch 18 bis 20 Prozent der Proben wegen zu hoher Gehalte an gesundheitlich nicht unproblematischem Aluminium beanstandet werden mussten, ist diese Quote auf etwa vier Prozent zurückgegangen. Allerdings gibt es noch unbelehrbare Bäcker, die weiterhin laugenunbeständige Aluminiumbleche ohne Schutzfolie verwenden. So mussten in einem Fall die belasteten Backwaren vernichtet, ein Backverbot erteilt und eine Geldstrafe von 12.000 Euro verhängt werden“, so Bonde.

Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschung schützen

Mitte Februar 2013 erreichte nicht-deklariertes Pferdefleisch über einen großen französisch-luxemburgischen Hersteller von Fleischerzeugnissen Baden-Württemberg. Die erste Supermarktkette rief eine Tiefkühllasagne zurück, nachdem darin nicht-deklariertes Pferdefleisch nachgewiesen worden war. In der Folge wurde bei mehreren Herstellern europaweit in verschiedenen Produkten nicht-deklariertes Pferdefleisch nachgewiesen. „In Baden-Württemberg untersuchten die Labors über 500 Proben auf nicht-deklariertes Pferdefleisch. In drei Prozent der Proben wurden sie fündig. Das nicht-deklarierte Pferdefleisch wurde vor allem in Fertiggerichten wie Lasagne, Tortellini, Ravioli oder Eintöpfe gefunden. Die Verwendung von Pferdefleisch ist zwar grundsätzlich möglich. Wenn ohne in der Kennzeichnung darüber zu informieren Pferdefleisch anstelle von Rindfleisch verwendet wird, ist dies Verbrauchertäuschung“, so Bonde. „Um den Markt bezüglich nicht-deklariertem Pferdefleisch im Blick zu haben, kontrollierten die baden-württembergischen Labore auch im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 161 Proben auf die Tierart Pferd. Es wurden keine Verstöße festgestellt“, sagte der Minister.

Spielwaren – erfreulicher Trend bei Weichmachern

„Wie insgesamt bei den Bedarfsgegenständen musste auch bei Spielwaren erfreulicherweise keine Probe als gesundheitsschädlich beurteilt werden“, so Bonde. Auch das Ergebnis des Monitorings auf verbotene Weichmacher sei erfreulich. „Die Betriebskontrollen und Beanstandungen zeigen Erfolg: Die Hersteller und Anbieter verwenden verbotene Weichmacher nur noch selten in Spielzeug“, so Bonde. Auch andere für Spielwaren bereits länger gültige Grenzwerte wurden überwiegend eingehalten. Problematisch ist die Situation dagegen bei „neu“ eingeführten Grenzwerten, beispielsweise für Bor in Schleim- und Knetmassen. Diese seien auch nach vier Jahren immer noch nicht allen Herstellern und Händlern bekannt, weshalb es immer wieder zu Grenzwert-Überschreitungen komme.

Wasserpfeifentabake waren nicht verkehrsfähig

„Baden-Württemberg ist mit seinen hochkarätigen Untersuchungsämtern mit EU-Referenzlaboren bestens aufgestellt. Das CVUA Sigmaringen untersucht die Inhaltsstoffe von Wasserpfeifenrauch. Es ist deutschlandweit das einzige Überwachungslabor, das mit Hilfe einer speziellen Abrauchmaschine verbrauchernahes Rauchen von Wasserpfeifentabak simuliert und so die toxischen Rauchinhaltsstoffe praxisnah messen kann“, sagte Bonde. 57 Prozent der Proben überschritten nach den Untersuchungen des CVUA Sigmaringen im Jahr 2013 die gesetzliche zugelassene Höchstmenge zum Teil deutlich und waren damit nicht verkehrsfähig, da durch die Grenzwertüberschreitung gesundheitliche Risiken zu befürchten seien. Beanstandete Ware wurde mit einem Verkaufsverbot belegt.

Hintergrundinformationen:
Die baden-württembergischen Lebensmittelkontrolleure haben in den 44 Stadt- und Landkreisen im vergangenen Jahr 100.521 Kontrollbesuche in 72.590 Lebensmittelbetrieben durchgeführt. Bei 28 Prozent der kontrollierten Betriebe wurden insgesamt 37.885 Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Um wieder für einwandfreie Verhältnisse zu sorgen, erließen die örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 30.830 Ordnungsverfügungen. 1.201 Betriebe (1,7 Prozent) mussten wegen schwerwiegender unhygienischer Zustände sofort geschlossen, das sind durchschnittlich circa sechs Lebensmittelbetriebe pro Arbeitstag. In solchen Fällen spielt oft starker Schädlingsbefall mit Mäusen, Ratten oder Kakerlaken eine Hauptrolle; wegen der möglichen Gesundheitsgefahren muss sofort gehandelt werden. Außerdem mussten wegen des Verdachts auf Straftaten 342 Mal die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. In 1.398 Fällen wurden Bußgelder in Höhe von 35 bis 4.600 Euro verhängt. Insgesamt betrug die Summe aller Bußgelder im vergangenen Jahr 530.913 Euro. Dazu kamen noch 1.197 Fälle, in denen Verwarnungsgelder von insgesamt 39.450 Euro festgesetzt wurden.

Die vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) des Landes untersuchten über 52.918 Proben (Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse). 14,8 Prozent der Lebensmittelproben entsprachen nicht dem Lebensmittelrecht und wurden beanstandet. Unter den 62 gesundheitsschädlichen Proben waren unter anderem Hackfleisch, Nudeln und Speiseeis mit krankmachenden Keimen, wie Salmonellen, Noroviren oder Listerien. Außerdem wurden scharfkantige Fremdkörper wie Glasscherben, Nägel, Schrauben, Metallspäne oder Kurioses wie ein Zahnfragment im Schwartenmagen gefunden.

Die Beanstandungsquoten sind nicht repräsentativ, da Betriebskontrollen und die Entnahme von Proben gezielt nach risikoorientierten Kriterien erfolgen. Eine Aussage über den allgemeinen Zustand der Lebensmittelbetriebe oder das Warenangebot in Baden-Württemberg ist daher auf Grundlage dieser Zahlen nicht möglich.

>> In der Anlage finden Sie weitere Zahlen aus der Lebensmittelüberwachung sowie eine Auswahl an Untersuchungsergebnissen und Kuriositäten aus dem Bericht der amtlichen Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung 2013.


(Presseinfo: Christa Krause, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Baden-Württemberg, Pressestelle, Stuttgart, vom 31.7.14)


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