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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - -

17. Dec 2014 - 14:09 Uhr

IG BAU berät Menschen, die befristet beschäftigt sind - Gegen den Arbeitsplatz mit "Verfallsdatum": Info-Aktion zum Job auf Zeit im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Leider steht er mit seinen Sorgen nicht alleine da: der Nikolaus. „Bald wieder ohne Job“ – mit dem Schoko-Weihnachtsmann hat die IG BAU ein „handfestes Problem“ nett verpackt: die befristete Beschäftigung. „Dabei gehört der ‚Job auf Zeit‘ ganz und gar nicht zu den Schokoladenseiten der Arbeitswelt. Im Gegenteil …“, so die Gewerkschaft. Per Info-Hotline gibt die IG BAU jetzt „Arbeitnehmer-Tipps gegen Arbeitgeber-Tricks“ rund um die befristete Beschäftigung.
Foto: IG BAU
Leider steht er mit seinen Sorgen nicht alleine da: der Nikolaus. „Bald wieder ohne Job“ – mit dem Schoko-Weihnachtsmann hat die IG BAU ein „handfestes Problem“ nett verpackt: die befristete Beschäftigung. „Dabei gehört der ‚Job auf Zeit‘ ganz und gar nicht zu den Schokoladenseiten der Arbeitswelt. Im Gegenteil …“, so die Gewerkschaft. Per Info-Hotline gibt die IG BAU jetzt „Arbeitnehmer-Tipps gegen Arbeitgeber-Tricks“ rund um die befristete Beschäftigung.
Foto: IG BAU

Wenn der Arbeitsplatz ein "Verfallsdatum" hat: Es geht um die Menschen, die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald einen „Job auf Zeit“ haben – einen befristeten Arbeitsvertrag. Sie bekommen jetzt Know-how und Hilfe von der IG Bauen-Agrar-Umwelt. Die IG BAU Südbaden startet die Aktion „Faire Arbeit – Jetzt: Für unbefristete Arbeit mit Perspektive“. Dabei informiert die Gewerkschaft, unter welchen Bedingungen Arbeitgeber überhaupt einen Job als befristete Beschäftigung anbieten dürfen. Ebenso geht es um die Rechte, die „Jobber auf Zeit“ haben.

Dazu hat die IG BAU ab sofort eine Info-Hotline „Faire Arbeit – Jetzt!“ (zum regulären Telefontarif) geschaltet: 0391 / 40 85 232 (Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstag von 9 bis 16 Uhr). Unter dieser Rufnummer wird Betroffenen, die auf dem Bau, in der Baustoffbranche, in der Gebäudereinigung und in den „grünen Berufen“ – etwa im Garten- und Landschaftsbau oder als Floristin – arbeiten, rasch eine Beratung von einem regionalen Experten vermittelt. Sie können auch den Info-Flyer „Befristet beschäftigt – Deine Rechte“ über die Hotline ordern. Er gibt wichtige „Arbeitnehmer-Tipps gegen Arbeitgeber-Tricks“ rund um die befristete Beschäftigung.

„Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben Hunderte von Menschen einen Arbeitsvertrag mit ‚Verfallsdatum‘ unterschrieben – oft aus der Angst heraus, sonst gar keinen Job zu haben. Es gibt einen regelrechten Befristungs-Wildwuchs. Besonders schlimm ist es in der Gebäudereinigung“, sagt Meinrad Schmidt. Der Bezirkschef der IG BAU Südbaden beobachtet eine Zunahme von Arbeitsverträgen in der Reinigungsbranche, die lediglich für ein halbes oder ein Jahr abgeschlossen werden. Betroffen seien überwiegend Frauen. Deren Sorge, überhaupt einen Arbeitsplatz zu bekommen, werde „ganz oft schamlos ausgenutzt“, so Meinrad Schmidt.

Dabei sind Arbeitsverträge, die ein Unternehmen ohne erkennbaren Grund von vornherein befristet, für die IG BAU Südbaden „ein Gräuel“. Denn für die Beschäftigten bedeute dies erhebliche Nachteile: „Es wird schwer, eine ordentliche Wohnung zu mieten. Denn jeder Vermieter erkundigt sich natürlich nach dem kontinuierlichen Einkommen. Auch wer etwas anschaffen will und dafür einen Kredit braucht, hat schlechte Karten. Und eine Familie gründen? – Fehlanzeige“, sagt Meinrad Schmidt.

Die IG BAU Südbaden will deshalb allen „Auf-Zeit-Jobbern“ Tipps geben, wie sie mit ihrem auslaufenden Arbeitsvertrag umgehen sollten. Dabei gehe es auch um die Rechte am Arbeitsplatz – um Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub oder an Feiertagen. „Ein wichtiger Punkt sind ‚Ketten-Befristungen‘. Viele Chefs verfolgen das Ziel, dass sich ein befristeter Arbeitsvertrag nahtlos an den anderen reiht. Hier muss man die Bremse ziehen“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Denn in der Regel dürfe ein Arbeitsverhältnis auf Zeit mit allen Verlängerungen maximal zwei Jahre dauern, wenn kein ordentlicher Grund für die Befristung im Arbeitsvertrag stehe.

(Presseinfo: IG Bauen-Agrar-Umwelt vom 17.12.14)


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