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Gesamte Regio - Freiburg

24. Mar 2015 - 19:52 Uhr

„Wirtschaft fordert Ausbau der Rheintalbahn an der Autobahn“ - Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein bekräftigt ihr Votum aus dem Jahr 2008 - Wirtschaft stellt 4 Kernforderungen auf

In ihrer ersten Sitzung des Jahres 2015 hat die Vollversammlung der IHK Südlicher Oberrhein ihr Votum für eine autobahnparallele Trassenführung des 3. und 4. Gleises der Rheintalbahn bestätigt. Vorausgegangen war eine Präsentation der Vor- und Nachteile beider Trassenvarianten durch das Beratungsunternehmen team ewen. Ebenso wurde den Unternehmern die Studie der IHK Südlicher Oberrhein zu den Betroffenheiten der an den beiden potenziellen Trassen gelegenen Unternehmen präsentiert. So befinden sich in einem Korridor von 300m beidseitig um die bestehende Rheintalbahn 656 Unternehmen, während es an der Autobahn lediglich 43 sind. Ähnlich verhält es sich bei der Anzahl der Arbeitsplätze. So lässt sich diese an der Autobahn auf etwa 570 schätzen, während es an der Bestandsstrecke 4.200 sind.
Entscheidend war dabei neben der größeren Zahl von betroffenen Unternehmen an der Bestandstrasse vor allem, dass es sich beim Ausbau der Rheintalbahn um ein Jahrhundertprojekt handelt, bei dem man nun die Chance hat, den Güterverkehr in ein dünn besiedeltes Gebiet zu verlagern statt diesen weiterhin durch geschlossene Ortschaften zu führen. Außerdem wurden explizit die Chancen hervorgehoben, die ein Logistik-Leistungszentrum am Standort Lahr den Unternehmen der Region bieten würde. Dieses Projekt ist nur dann weiter zu verfolgen, wenn auch die Gleise für den Güterverkehr an die Autobahn gelegt werden.
Mit dem Votum der IHK-Vollversammlung ist die Reihe der regionalpolitischen Voten abgeschlossen. Der Spielball liegt nun beim Projektbeirat, der im Juni seine nächste Sitzung haben wird.


Vier Kernforderungen der Wirtschaft

Nachdem die Diskussionen in der Region abgeschlossen sind, muss das primäre Ziel nun eine zeitnahe Realisierung sein. Dazu stellt die IHK Südlicher Oberrhein vier Kernforderungen auf:

1. Entscheidung über den Trassenverlauf in der kommenden Projektbeiratssitzung und Bereitstellung der Mittel für den Planfeststellungsprozess durch Bund und Land
Argumente wurden zur Genüge ausgetauscht. Nun ist es an der Zeit, auch unangenehme Entscheidungen zu treffen. Alle Gremien der Region sprechen sich für eine autobahnparallele Trassenführung mit entsprechenden menschenverträglichen Lärmschutzmaßnahmen an der bisherigen und der autobahnparallelen Trasse aus. Bund und Land sind nun gefordert, eventuelle Mehrkosten im Sinne einer nachhaltigen Infrastrukturpolitik bereit zu stellen.

2. Berücksichtigung der Interessen von betroffenen Unternehmen
Gibt es Unternehmen, die durch den Ausbau des 3. und 4. an der Autobahn durch Flächeninanspruchnahmen, Erschütterungen und eine eingeschränkte verkehrliche Erreichbarkeit in Mitleidenschaft gezogen werden, so sind diese im Planungsprozess frühzeitig zu beteiligen und ihre Anliegen zu berücksichtigen. Die IHK Südlicher Oberrhein steht hierfür gerne als Ansprechpartner der Planungsinstanzen bereit. Insbesondere für die Unternehmen, die einen Vertrauensschutz genießen, weil sie bei der Errichtung ihrer Gebäude noch gar nicht von einer autobahnparallelen Trasse ausgehen konnten, muss ein Interessenausgleich gefunden werden. Dies sind aber im Falle der autobahnparallelen Trasse deutlich weniger Unternehmen. Zudem gibt es dort bessere Lösungsmöglichkeiten.

3. Berücksichtigung eines möglichen sechsspurigen Ausbaus der A5
Die Planung der autobahnparallelen Trasse ist so zu wählen, dass sich keine Einschränkungen im Bezug auf einen möglichen zukünftigen Ausbau der A5 ergeben. Vielmehr wäre auch anzustreben, einen Ausbau beider Verkehrsträger abgestimmt und parallel durchzuführen, falls sich hier Synergien erzielen lassen.

4. Aufruf zu regionaler Geschlossenheit
Es ist legitim, im politischen Prozess persönliche Interessen oder Interessen der eigenen Gemeinde offensiv zu vertreten. Unsere demokratische Kultur in Deutschland gebietet allerdings auch, sich Mehrheitsentscheidungen zu beugen, auch wenn sie nicht mit der eigenen Meinung übereinstimmen. Daher rufen wir nun alle Beteiligten in der Region auf, den Widerstand gegenüber einer autobahnparallelen Trassenführung aufzugeben. Wer sich über Jahre hinweg an dem Beteiligungsverfahren in Form des Projektbeirats beteiligt und dort sein Interesse eingebracht hat, hat damit die Legitimität des Verfahrens und des Gremiums anerkannt und kann nicht hinterher behaupten, dieses Verfahren sei illegitim. Nur wenn wir gemeinsam gegenüber Bund und Land agieren, haben wir die Möglichkeit, das Bestmögliche für die Region herauszuholen. In der Region sollten daher Kompromisse zwischen Betroffenen angestrebt werden, statt Planungsverfahren durch juristische Streitereien zu verzögern. Denn Leidtragende eines verzögerten Ausbaus sind letztlich alle Bürger der Region in Form von mehr Güterverkehr auf der Straße.

(Presseinfo: IHK Südlicher Oberrhein, 24.03.2015)


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