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Breisgau-Hochschwarzwald - Staufen

12. Oct 2015 - 21:40 Uhr

„Energieberatung im Mittelstand“ - Kleinunternehmen (KMU) und Freiberufler können für die Erstellung eines Energieaudits bis zu 8.000 Euro Zuschuss erhalten.

Grafik: Sellner Staufen
Grafik: Sellner Staufen

Kleinunternehmen (KMU) und Freiberufler können für die Erstellung eines Energieaudits bis zu 8.000 Euro Zuschuss erhalten. Im Rahmen der „Energieberatung im Mittelstand“ (http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/) zahlt das BAFA dafür 800.- € Zuschuss. Unternehmen, deren Jahres-Energiekosten (incl. Transportkosten wie z.B. Spritkosten für die Firmenfahrzeuge) 10.000.- € übersteigen erhalten sogar 80% Zuschuss bzw. bis zu 8.000.- €, wenn sie einen Energieberatungsbericht einreichen, der nach DIN EN 16 247-1 aufgebaut wurde.

Mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vom Mai 2015 hat die Bundesregierung alle Unternehmen, die nicht die EU-Definition für KMUs erfüllen (die also mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Mio € Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio € aufweisen) verpflichtet, bis zum 5.12.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16 247-1 durchgeführt zu haben. „Dieses muss zwar nirgends vorgelegt werden“, weiß der Staufener Architekt und zugelassene Energieauditor Michael Sellner, aber das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überprüfe die Energieaudits stichprobenartig. „Unternehmen, die keines haben - oder keines, das rechtzeitig vorschriftsgemäss erstellt wurde - müssen bis zu 50.000.- € Geldbusse befürchten“, warnt Sellner. Und das Audit muss dann alle vier Jahre wiederholt werden. Ersatzweise werde aber auch anerkannt, wenn der Betrieb ein Energie-Management-System nach ISO 50 001 oder ein Umweltmanagementsystem nach Öko-Audit EMAS eingeführt habe.

Zunächst einmal muss jetzt also der Firmenchef definieren, ob sein Betrieb in die Kategorie KMU oder Nicht-KMU fällt. Dabei muss im Zweifel der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Rahmenbedingungen klären, die sich beispielsweise aus Unternehmensverflechtungen ergeben (z.B. Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen). Dann sollte dringend ein BAFA-zugelassener Energie-Auditor gesucht werden, der das Unternehmen zum weiteren Vorgehen berät. Dieser wird dann in sieben Schritten die Vorgaben abarbeiten und die vom Unternehmen vorgelegten Zahlen bewerten. Der daraus entstehende Bericht erfüllt dabei nicht nur eine lästige Pflicht, sondern zeigt auf, wie durch gezielte Maßnahmen die betriebliche Energiekostensituation verbessert werden kann – oftmals sogar ohne oder mit nur geringen Investitionen.

Außerdem bieten die Ergebnisse eines Energieaudits die Grundlage für weitere Förderung einer energetischen Sanierung der Betriebsgebäude: Seit 1. Juli 2015 fördert die KfW Bankengruppe verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Unabhängig von ihrer Größe können Unternehmen damit über ihre Hausbank Förderkredite im „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)“ beantragen. Sie profitieren so von niedrigen Zinsen sowie Tilgungszuschüssen von bis zu 17,5 Prozent, wenn sie ihre Gebäude auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses modernisieren oder einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik umsetzen. Das heißt: Die Betriebe bekommen bis zu 17,5 Prozent oder max. 175.- € / m² sanierter Nutzfläche vom Staat geschenkt - und den Rest zu 1 Prozent finanziert.

Die ordnungsgemäße Durchführung der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen muss nach Abschluss dann von einem für die KfW-Förderprogramme zugelassenen Sachverständigen bestätigt werden. Qualifizierte Energieberater sind im DENA-Verzeichnis für Förderprogramme des Bundes gelistet unter: www.energie-effizienz-experten.de

Michael Sellner
KfW- und BAFA–zugelassener Energieauditor, Staufen 07633 – 802 445


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