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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

10. Feb 2016 - 18:02 Uhr

Jetzt handeln: Energieaudits in Nicht-KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

Am 5. Dezember 2015 ist die Frist für erstmalige Energieaudits in Nicht-KMU abgelaufen.
Das "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen", kurz EDL-G, sieht keine Übergangsfristen vor, daher müssen Unternehmen schnell handeln.

Wer ist betroffen

In der Pflicht sind Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit mehr als 250 Mitarbeitern bei einem Umsatz ab 50 Mio. EUR und einer Bilanzsumme ab 43 Mio. EUR pro Jahr, das produzierende ebenso wie das nicht produzierende Gewerbe.

Weitere Kriterien sind, dass die Unternehmen nicht völlig eigenständig sind und evtl. Beteiligungen mehr als 25 % des Kapitals oder des Stimmrechts betragen.
So können z.B. Filialen oder Standorte eines Unternehmens betroffen sein. QUMsult liefert eine Entscheidungshilfe, welche Unternehmen aktiv werden müssen.

Überprüfung

Im Laufe des ersten Quartals 2016 will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüfen, ob Unternehmen ihre Pflicht erfüllen:

Sie erhalten ein Schreiben des BAFA und müssen dann - über einen individuellen Zugangscode - ein elektronisches Formular ausfüllen mit Angaben darüber, ob sie dem EDL-G unterliegen, ein Energieaudit durchgeführt oder mit dem Einrichten eines Energiemanagementsystems begonnen haben. Nachweise können hochgeladen werden, z.B. Auditbericht, Erreichen der KMU-Grenze bei verbundenen Firmen oder Tochtergesellschaften.

Nur wer glaubhaft nachweisen kann, dass er die Frist für ein Energieaudit nach EN 16247-1 weder vorsätzlich noch fahrlässig versäumt und das Audit bis Ende April 2016 abgeschlossen hat,
muss i.d.R. kein Bußgeld bezahlen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des BAFA.
Nichtumsetzung kann dagegen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wird alternativ zu Energieaudits ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingeführt, so genügt bis zum 31.12.2016 der Nachweis darüber, dass mit dem Einrichten begonnen wurde.
Als Nachweis dient die schriftliche oder elektronische Erklärung der Geschäftsführung.

Unternehmen, die bereits ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 und/oder ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eingerichtet haben, können das Energiemanagement
mit geringem Aufwand integrieren. Energieaudits werden dann zum wirksamen Instrument eines integrierten Managementsystems. Das spart Zeit und Geld.

Audits

Energieaudits müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Der Nachweis über die Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247-1 erfolgt über eine Bestätigung durch einen Energieauditor.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA www.bafa.de) veröffentlicht eine Liste mit anerkannten Energieauditoren (Berateranerkennung nach § 7 Abs. 3) und stellt Handreichungen und Merkblätter bereit; besonders hilfreich ist eine Zusammenstellung von FAQ, die aktuell ca. 70 Fragen beantwortet.

In den nächsten Jahren wird die BAFA auch die Qualität der Auditberichte prüfen und erwartet Mindeststandards in der Dokumentation.

Experten der QUMsult GmbH & Co. KG verschaffen Klarheit, ob Unternehmen Energieaudits durchführen müssen. Sie führen die Audits nach EN 16247-1 durch und unterstützen bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystem nach EMAS.

Unternehmen erfüllen so ihre Pflicht und spüren Einsparpotentiale auf.

(Presseinfo: QUMsult GmbH & Co. KG, Freiburg, vom 10.2.16)


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