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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

29. Mar 2017 - 12:36 Uhr

Dienstag, 04. April 2017: IHK Südlicher Oberrhein informiert über neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - Änderungen beim Einsatz von Fremdpersonal

Zum 1. April tritt ein geändertes Gesetz zur Arbeitsnehmerüberlassung in Kraft. Unternehmen, die Fremdpersonal in ihrem Betrieb einsetzen, müssen einige neue Regeln beachten. Die IHK Südlicher Oberrhein bietet dazu am 4. April in Freiburg eine kostenfreie Informationsveranstaltung an.
Zu der Gesetzesänderung zählt die außerhalb von Tarifverträgen geltende Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Fremdpersonal sowie eine Verschärfung des „Equal Pay“-Grundsatzes, so dass eine schnellere Angleichung der Löhne an die Stammbelegschaft stattfinden muss. Zudem müssen Unternehmen zukünftig weitere Formalien für eine wirksame Arbeitnehmerüberlassung berücksichtigen. Die bislang gelebte Praxis sogenannter Vorratserlaubnisse bei im Grenzbereich zur Arbeitnehmerüberlassung liegenden Dienst- und Werkverträgen wird durch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine deutliche Änderung erfahren. Die IHK-Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer und Personalverantwortliche mit und ohne Kenntnisse im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. Experten erläutern die neue Rechtslage und weisen auf mögliche Fallstricke hin.

Die kostenfreie Veranstaltung findet am Dienstag, 04. April, von 18 bis 19:30 Uhr in den Räumen der IHK Südlicher Oberrhein, Schnewlinstr. 11-13, in Freiburg statt. Mehr Informationen und Anmeldung unter www.suedlicher-oberrhein.ihk.de oder bei Melanie Schwarzer, Telefon 0761 3858-253, E-Mail melanie.schwarzer@freiburg.ihk.de.

(Medieninformation: IHK Südlicher Oberrhein, Freiburg, 29.03.2017)


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