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Kreis Emmendingen - Emmendingen

19. Jun 2015 - 16:37 Uhr

Wald, Natur und Tiere in den Ferien erleben - Junior Ranger-Programme für die Sommerferien - Anmeldungen erforderlich

Kreis Emmendingen (sth) Zwei Junior-Ranger-Freizeiten laden in den Sommerferien ein zur Teilnahme: Für Kinder von 8 bis 11 Jahren wird Junior Ranger I auf dem Gelände des Landwirtschaftlichen Bildungszentrum auf der Hochburg in Emmendingen angeboten. Die Freizeit beginnt am Montag, 07.09. und dauert bis zum Freitag, 11.09. von jeweils 8:00 bis 17:00 Uhr. Die Kinder verbringen den Tag in der Gruppe, bewegen sich in der Natur und machen Exkursionen in den Wald und zu Bauernhöfen, pressen Apfelsaft, sammeln Kräuter, machen Feuer und versorgen die Tiere auf dem Bauernhof. Ausgebildete (Natur)-Pädagoginnen und erfahrene Praktikantinnen betreuen die Kinder. Die Kosten liegen bei 100 Euro und für jedes Geschwisterkind bei 80 Euro. Anmeldeschluss für Junior Ranger I ist der 17.07.2015.

Junior Ranger II richtet sich an Kinder im Alter von 11 bis 14 Jahren und findet vom 31.08. von 9:30 Uhr bis 02.09.2015 um 15 Uhr statt. Ort der Freizeit ist der Freiämter Wald, in dem auch übernachtet wird. Eine Waldhütte bei Freiamt bietet Schutz und ist Ausgangspunkt für Unternehmungen. Sich das Nachtlager selbst bauen, am Lagerfeuer sitzen, eine Nachtwanderung unternehmen, Knotentechniken erlernen, Seilklettern und vieles weitere stehen auf dem Programm. Die Kosten betragen 40 Euro, Anmeldeschluss für Junior Ranger II ist der 01.08.2015.
Zur Verpflegung gibt es ein kleines Vesper, Mittagessen und einen Imbiss am Nachmittag. Getränke wie Mineralwasser und Tee werden den Kindern zur Verfügung gestellt.
Die Freizeiten werden angeboten von der Kreisjugendarbeit, dem Landschaftserhaltungsverband und dem Forstamt im Landkreis Emmendingen.

Weitere Informationen und Anmeldung bei der Kreisjugendarbeit, unter Telefon 07641 4513202 oder per E-Mail an kreisjugendarbeit@landkreis-emmendingen.de.

(Presseinfo: Presse- und Europastelle des Landratsamtes Emmendingen vom 19.6.15)


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