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Ortenaukreis - Ortenaukreis

19. Jun 2020 - 11:29 Uhr

Ortenaukreis unterstützt Anti-Gewalt-Trainings für straffällige Jugendliche - Einstimmiges Votum im Jugendhilfeausschuss des Kreises

Der Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig dafür votiert, in den kommenden beiden Jahren Anti-Gewalt-Trainings für straffällige Jugendliche mit jährlich 32.000 Euro zu fördern und empfiehlt dem Kreistag die erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022 bereitzustellen.

„Im Sinne der Jugendlichen, aber auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht muss es im Rahmen von Jugendstrafverfahren das Ziel sein, Strafen durch erzieherische Maßnahmen der Jugendhilfe zu ergänzen oder gar zu ersetzen. Dadurch sollen weitere Verfehlungen und eine frühzeitige Stigmatisierung als Straftäter vermieden werden“, erklärte Sozialdezernent Georg Benz. „Je schneller und unmittelbarer wir hier pädagogisch reagieren, desto wirkungsvoller können solche Instrumente greifen“, so Benz weiter. Neben den bereits bestehenden ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung, wie z.B. Erziehungsbeistandschaften des Jugendamts, Erziehungsberatung oder Soziale Gruppenarbeit, sowie dem im Ortenaukreis seit 2013 eingesetzten Täter-Opfer-Ausgleich habe sich das Anti-Gewalt-Training (AGT) als gute Methodik erwiesen.

„Sanktionen alleine reichen nicht aus, um bei Jugendlichen und Heranwachsenden, die durch Formen von Gewalt und Körperverletzung auffällig wurden, nachhaltige Verhaltensänderungen zu erzielen“, erläutert Heiko Faller, Leiter des Jugendamts. Das AGT sei als sozialpädagogische Interventions- und Trainingsmaßnahme konzipiert und werde bundesweit bereits seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt. Auch vor Ort habe man in der Sozialen Rechtspflege Ortenau e. V., verstärkt im Erwachsenenbereich und in reduzierter Form auch bei Jugendlichen, gute Erfahrungen gemacht. Gerade durch die Kooperation verschiedener Behörden in dem im Frühjahr neu eröffneten Haus des Jugendrechts mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendgerichten seien beste Voraussetzungen für den unmittelbaren und wirkungsvollen Einsatz von AGT geschaffen worden.

Das AGT richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die mehrfach durch gewalttätiges Verhalten auffällig geworden oder bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Es kann im Vorfeld eines Strafverfahrens oder aufgrund einer richterlichen Weisung erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme an einem AGT ist die Bereitschaft kontinuierlich am Trainingskurs teilzunehmen. Das Gruppentraining findet einmal wöchentlich für drei bis vier Stunden statt und umfasst 50 Stunden insgesamt.

Um das AGT fortan als verlässliches und permanentes Instrument einsetzen zu können, soll die bisherige Finanzierung über Bußgelder durch eine jährliche Fördersumme von 32.000 Euro ersetzt werden. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Zertifizierungen soll das Angebot vom Bezirksverein für Soziale Rechtspflege Ortenau durchgeführt werden.


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