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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

29. Jun 2020 - 16:05 Uhr

Der Schutz der Umwelt gilt auch für Badespaß im Sommer - Landratsamt Emmendingen gibt Hinweise zu Pools und Schwimmbecken im eigenen Garten

Bei Sommerhitze einfach in den Garten gehen und sich im privaten Pool oder im eigenen Schwimmbecken erfrischen – viele Menschen erfüllen sich diesen Traum und machen ihr Zuhause zur Urlaubs- und Wohlfühloase. Der Verkauf von Pools und Schwimmbecken aller Art floriert, zumal für die öffentlichen Schwimmbäder wegen der Corona-Vorschriften Einlassbeschränkungen gelten und Badeseen nicht jedermanns Geschmack sind. Für viele, die sich in diesem Sommer einen Pool oder ein Schwimmbecken zulegen, ist dies Neuland. Wie sie richtig befüllt und das „Badewasser“ korrekt entsorgt wird, darüber informiert das Landratsamt Emmendingen in einem Merkblatt auf seiner Internetseite unter www.landkreis-emmendingen.de

Wer mit seinem Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung der Städte und Gemeinden angeschlossen ist, muss seinen Pool oder sein Schwimmbecken auch mit dem Frischwasser aus dem Trinkwassernetz füllen und dies über den Wasserzähler nachweisen. Dieser so genannte „Anschluss- und Benutzungszwang“ gilt auch für den Freizeitspaß im eigenen Garten. Die Gebühren für das Wasser zum Befüllen und das Schmutzwasser beim Entleeren werden nach der entnommenen Trinkwassermenge berechnet und über den Wasserzähler gemessen. Das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist aufgrund der hohen Anforderungen und ständigen Kontrollen durch die Betreiber hygienisch einwandfrei, so dass kein Wässerchen den Badespaß trübt.

Wer einen eigenen Brunnen hat, müsste für die Wasserentnahme zum Befüllen eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes beantragen, die jedoch in Zeiten des Klimawandels wegen des sich zunehmend einstellenden Wassermangels in den Sommermonaten nicht mehr erteilt wird.

Wenn das „Badewasser“ aus Pools und Schwimmbecken in der Saison ausgetauscht oder nach Ende Sommers entsorgt wird, muss es generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Es darf also nicht auf dem Grundstück versickern und auch nicht in den Regenwasserkanal oder gar in Bäche oder andere natürliche Gewässer fließen, sondern muss immer in den öffentlichen Schmutzwasserkanal geleitet werden. Die Wasserbehörde des Landratsamtes nennt hierfür die Hintergründe: Wasser in Pools oder Schwimmbecken wird bereits durch die Badenutzung in seinen natürlichen Eigenschaften verändert, zum Beispiel bei Benutzung von Sonnenmilch und erst recht bei einer chemischen Aufbereitung zum Beispiel mit Chlor. Wenn durch die Badenutzung behandeltes Wasser einfach versickern würde, im Regenwasserkanal oder natürlichen Gewässern landet, hätte dies nicht nur einen negativen Einfluss auf Pflanzen, sondern könnte auch zu einer Schädigung von Wasser- und Bodentieren und des Grundwassers führen.

Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes, das das Infoblatt für Pools und Schwimmbecken mit dem Amt für Wasserwirtschaft erarbeitet hat, weist darauf hin, dass in den jeweiligen Satzungen der 24 Städte und Gemeinden im Landkreis die Einzelheiten für die Wasserversorgung und die Entsorgung des Abwassers geregelt sind. Die Mitarbeitenden von Stadt- und Gemeindeverwaltungen haben zudem ein Auskunftsrecht als auch ein Zutrittsrecht für die Grundstücke.


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