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Kreis Emmendingen - Emmendingen

22. Oct 2020 - 15:19 Uhr

Landkreis Emmendingen verbietet den Ausschank und Konsum von alkoholhaltigen Getränken bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben - Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 23. Oktober 2020 in Kraft


(sth) Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung vom 22. Oktober 2020 hat das Landratsamt Emmendingen den Ausschank und den Konsum von alkoholhaltigen Getränken bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben untersagt. Dieses Verbot gilt auch vor und nach den Wettkämpfen auf dem gesamten Gelände der jeweiligen Sportstätte oder Sportanlage, solange sich dort anlässlich des Wettkampfes Zuschauer oder Sportler aufhalten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe in privatem Raum, an denen - einschließlich Zuschauern - nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 23. Oktober 2020, in Kraft.

„Der Sport erfüllt auch im Landkreis Emmendingen eine ganz bedeutende gesellschaftliche Funktion. Es ist wichtig, dass gerade in Corona-Zeiten sportliche Betätigung stattfinden kann. Das Landratsamt sieht sich deshalb veranlasst, bei sportlichen Wettkämpfen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Situationen zu vermeiden, die eine Verbreitung des Corona-Virus begünstigen“, so Landrat Hanno Hurth.

Auch im Landkreis Emmendingen ist es in den vergangenen Tagen zu einem deutlichen Anstieg von gemeldeten Neuinfektionen gekommen. Dabei hat sich gezeigt, dass der Konsum alkoholhaltiger Getränke gerade bei größeren Sportveranstaltungen dazu beitragen kann, dass die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden. Das Landratsamt weist ferner darauf hin, dass dieses Verbot des Ausschanks und des Konsums von alkoholhaltigen Getränken nach der einschlägigen Corona-Verordnung des Landes vom 8. Oktober 2020 bereits jetzt schon bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben im Spitzen- und Profisport gilt. Mit der Allgemeinverfügung vom 22.10.weitet das Landratsamt dieses Verbot auch auf den Amateurbereich aus. Dieses Verbot gilt ab Freitag nun für den gesamten Landkreis und für Wettbewerbe und Wettkämpfe aller Sportarten.
Bereits zum vergangenen Dienstag,20.10.20 hatte das Landratsamt beim Fußballspiel der Regionalliga Südwest des Bahlinger Sportclub e. V. gegen den TSV SCHOTT Mainz e. V. eine entsprechende Einzelverfügung erlassen.

Im Landkreis Emmendingen sind die Fallzahlen an Covid-19-Infektionen so stark angestiegen, dass am Sonntag, d 18. Oktober 2020 und erneut am Mittwoch, 21. Oktober 2020, die sogenannte 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde. Am Mittwoch, 21.10. lag die 7-Tages-Inzindenz bei 54,1. Das Landratsamt ist nach den einschlägigen Verordnungen des Sozialministeriums befugt, bei einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz über 50 zusätzliche verschärfende Regelungen gegenüber der Corona-Verordnung des Landes zu erlassen.

Die komplette Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-emmendingen.de >Aktuelles>Allgemeinverfügungen, bzw. unter https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/allgemeinverfuegungen einsehbar



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