Am 1. Oktober dieses Jahres feierte die Beratungsstelle für Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Angehörigen mit dem etwas sperrigen Namen EUTB® der Fritz-Berger-Stiftung (FBS) ihren zweijährigen Geburtstag.
Das Beratungsangebot entstand auf der Grundlage der neuen Gesetzgebung für Menschen mit Behinderungen, dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Es waren vor allem Menschen mit Behinderungen, die sich während des Gesetzgebungsverfahrens stark machten für die Schaffung eines Beratungsangebotes, das unabhängig von denjenigen Stellen berät, die Leistungen bezahlen oder anbieten. Mittlerweile gibt es ca. 500 EUTB® Beratungsstellen in Deutschland. Die Träger der Beratungsstellen unterscheiden sich, die Beratungsgrundsätze jedoch sind einheitlich: unabhängig, nur dem Willen der Ratsuchenden verpflichtet, niederschwellig und für alle Fragen im Kontext von Behinderung und Teilhabe zuständig. Die Beratungsstellen werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Seit ihrer Gründung beriet die EUTB® der Fritz-Berger-Stiftung bereits viele hunderte Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Angehörigen, beispielsweise zu den folgenden Themen:
- Welche Teilhabemöglichkeiten- und auch Rechte habe ich als Mensch mit - Wo und bei welcher Stelle kann ich Teilhabeanträge stellen?
- Was muss ich im Zuge der Beantragung verschiedener Leistungen beachten?
- Welche Wege stehen mir offen, mich gegen einen negativen Bescheid zu wehren?
- Was muss ich bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises oder bei einem Pflegegrad beachten?
- Was bedeutet Teilhabe am Arbeitsleben oder Soziale Teilhabe?
- Was ist ein Persönliches Budget?
- Kann ich mein Kind mit Behinderung auch in einer Regelschule beschulen lassen?
Viele Ratsuchende kommen immer wieder, sind froh, eine Beratungsstelle gefunden zu haben, die sich unabhängig ihren Themen annimmt, zuhört, berät, hilft, nach Lösungen zu suchen. Die EUTB® der FBS hat sich in den letzten beiden Jahren zu einem wichtigen Bestandteil in der Beratungslandschaft des Landkreises Lörrach für Menschen mit Behinderung entwickelt.
So erfreut auch die Nachricht, dass die Förderung der EUTB® der FBS durch das BMAS für die Jahre 2021 und 2022 bewilligt ist. Die Beratungsstelle wird also auch in den nächsten beiden Jahren für Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Angehörigen da sein. Dies, das sei am Rande erwähnt, mit einer neuen Beraterin, Frau Ayasha Mack, die aufgrund einer starken Sehbehinderung selbst eine Behinderung hat und so den EUTB® - Grundgedanken von „Beratung von Betroffenen durch Betroffene“ besonders gut umsetzen kann. Koordiniert wird das Beratungsangebot weiterhin durch Frau Regine Barth, die ebenfalls als Beraterin zur Verfügung steht.
Aufgrund der Corona-Pandemie berät die EUTB derzeit nur in ihrer Geschäftsstelle in Lörrach (Chesterplatz 9). Beratungstermine, die entweder persönlich, telefonisch oder per Email stattfinden können, müssten vorher vereinbart werden, Tel. 07621 4105036 oder 4105037, Email: eutb@fritz-berger-stiftung.de. Möglich sind Beratungen montags, dienstags, donnerstags und freitags, die Uhrzeit ist variabel gestaltbar. Auch Beratungen zu Hause sind im Einzelfall möglich. Beratungen per Video-Chat sind derzeit noch nicht möglich, jedoch in Planung.
Die Beraterinnen der EUTB® der Fritz-Berger-Stiftung freuen sich auch in den nächsten Monaten und Jahren, zahlreiche Ratsuchende auf ihrem Teilhabe-Weg begleiten zu dürfen. Nehmen Sie als gerne Kontakt auf.
(Info: Landratsamt Lörrach)
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Kreis Lörrach - Lörrach
23. Oct 2020 - 15:57 UhrDie Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB ®) der Fritz-Berger-Stiftung im Kreis Lörrach feiert ihren zweijährigen Geburtstag ++ Zusage der Förderung des Beratung
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